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Hallo Zusammen, wir wohnen in einer Mietwohnung seit 5 Jahren. Nun wurde der Warm Wasserboiler im 2010 das letzte Mal entkalkt. Jetzt sagt der jetzigen vermieter wir müssen dies komplett selber bezahlen. Aber als wir 2012 einzogen wurde er ja nicht entkalkt wie auch bis jetzt nicht obwohl wir dies mehrmals gemeldet haben ?.
Ist es nicht so das ein Mieter bis 150.- selber zahlen muss und der Rest der Vermieter?
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Hallo Zusammen, wir wohnen in einer Mietwohnung seit 5 Jahren. Nun wurde der Warm Wasserboiler im 2010 das letzte Mal entkalkt. Jetzt sagt der jetzigen vermieter wir müssen dies komplett selber bezahlen. Aber als wir 2012 einzogen wurde er ja nicht entkalkt wie auch bis jetzt nicht obwohl wir dies mehrmals gemeldet haben ?.
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Kommentare
Di, 10/10/2017 - 08:01
Daniel Ebnöther
Nach Ansicht des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) handelt es sich bei der Boilerentkalkung um eine Unterhaltsarbeit. Und dafür hat gemäss Art. 256 OR der Vermieter aufzukommen. Eine Ausnahme gilt gemäss Art. 259 OR für so genannten Kleinunterhalt. Bei einer Boilerentkalkung handelt es sich aber nicht mehr um Kleinunterhalt.
Di, 10/10/2017 - 10:15
Robert Schweng
Top Antwort. Dankeschön! 😊
Di, 10/10/2017 - 10:53
Nicole Zimmerli
Bezahlt bei uns der vermieter. Alles
Di, 10/10/2017 - 18:01
Andreas Georg
Schauen Sie mal in der Nebemlostenabrechnung nach, ob da Geld fuer die Boilerentkalkung abgezogen wird. Das ist ueblich so.
Di, 10/10/2017 - 19:29
Annelise Schnyder
Arbeiten, die ein normal handwerklich begabter mieter nicht selber machen kann, sondern eine fachperson beigezogen werden muss, ist nicht kleiner unterhalt und geht zu 100% zu lasten des vermieters. Der kann diesen Betrag dann bei den steuern als liegenschaftsunterhalt geltend machen