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Hallo zusammen. Wir wohnen in einer Mietswohnung in der vereits das zweite Jahr die Bodenheizung in 2 von 5.5 Zimmer nicht oder nicht genügend funktioniert. 16-18 Grad erreichen wir höchstens. Mit der Verwaltung haben wir letztes Jahr abgemacht das sie uns einen mobile Heizofen zur verfügung stellen und uns ein paar Franken überweisen als ersatz für die höhere Stromrechnung.
Es ist aber so das wir 1x im Jahr eine Nebenkostenabrechnung bekommen bei der unser ganzer Block (7 Parteien) gerechnet wird wir Anteilsmässig für unsere 5.5 Zimmer bzw 120qm. Haben wir das Recht diese Nebenkostenabrechnung anzufechten, da wir nicht für 5.5 Zimmer Heizungskösten bezahlen wollen wenn wir diese zwei Zimmer wärend 5 Monaten nicht richtig benützen können weil es so kalt drin ist?
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Hallo zusammen. Wir wohnen in einer Mietswohnung in der vereits das zweite Jahr die Bodenheizung in 2 von 5.5 Zimmer nicht oder nicht genügend funktioniert. 16-18 Grad erreichen wir höchstens. Mit der Verwaltung haben wir letztes Jahr abgemacht das sie uns einen mobile Heizofen zur verfügung stellen und uns ein paar Franken überweisen als ersatz für die höhere Stromrechnung.
Es ist aber so das wir 1x im Jahr eine Nebenkostenabrechnung bekommen bei der unser ganzer Block (7 Parteien) gerechnet wird wir Anteilsmässig für unsere 5.5 Zimmer bzw 120qm. Haben wir das Recht diese Nebenkostenabrechnung anzufechten, da wir nicht für 5.5 Zimmer Heizungskösten bezahlen wollen wenn wir diese zwei Zimmer wärend 5 Monaten nicht richtig benützen können weil es so kalt drin ist?
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Kommentare
Di, 05/12/2017 - 12:34
Daniel Ebnöther
Ihr müsstet einen Verteiler in der Wohnung haben , bei welchem man den Durchfluss regeln kann.
Irgendwo hinter einer kleinen Blechabdeckung...
Di, 05/12/2017 - 12:38
Ciara Gomez
Es wird schwer sein zu beweisen, dass Du die Zimmer dehalb nicht bewohnen konntest.
Da wirst Du nicht wohl viel machen können ausser einen warmen Teppich legen oder das wäre noch eine Lösung:
https://www.stylelounge.ch/schuhe/hausschuhe?sclid=sem&utm_Source=Google...
Di, 05/12/2017 - 15:51
René von Allmen
Mieterverband.ch