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Hallo zusammen.
Wir wohnen in einem sehr ruhigem Quartier, wo auch sehr viele Pensionierte wohnen. Nun haben wir neue Nachbaren bekommen, welche sich nicht an die Nachtruhe halten. (Polizei war diesbezüglich bereits vor Ort). Einer der Eigentümer hat jetzt ein Schreiben an die Verwaltung der neuen Nachbaren gemacht, welche sie auf die Nachtruhe hinweisen, und mich auch Namentlich erwähnt, da ich auch betroffen bin. Nun möchte die Verwaltung, welche auch unsere Überbauung eine Anzeige gegen mich machen, wegen Verleumdung. Ich habe jedoch nie ausgesprochen das er mir gegenüber gedroht hat. Ich werde per ende September 18 ausziehen, und er meinte nur das es besser ist wenn ich gehe.
Darf er mich anzeigen? Falls ja was kann ich dagegen machen?
Ich danke euch im voraus.
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Hallo zusammen.
Wir wohnen in einem sehr ruhigem Quartier, wo auch sehr viele Pensionierte wohnen. Nun haben wir neue Nachbaren bekommen, welche sich nicht an die Nachtruhe halten. (Polizei war diesbezüglich bereits vor Ort). Einer der Eigentümer hat jetzt ein Schreiben an die Verwaltung der neuen Nachbaren gemacht, welche sie auf die Nachtruhe hinweisen, und mich auch Namentlich erwähnt, da ich auch betroffen bin. Nun möchte die Verwaltung, welche auch unsere Überbauung eine Anzeige gegen mich machen, wegen Verleumdung. Ich habe jedoch nie ausgesprochen das er mir gegenüber gedroht hat. Ich werde per ende September 18 ausziehen, und er meinte nur das es besser ist wenn ich gehe.
Darf er mich anzeigen? Falls ja was kann ich dagegen machen?
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Kommentare
Mi, 20/06/2018 - 14:50
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Das ist ja eher "Hören-Sagen" - da würden sie mit einer Klage gleich abblitzen.
Dass er sagt, dass es besser ist, wenn ihr geht, ist ja kein wirkliches Problem, oder?
Sandra Schnelli-Kehrli im brief geht hervor: dir wurde gedroht. für was sollst du angezeigt werden ? verleumdung sorry dass geht nicht wenn nie statt gefunden hat