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Hallo zusammen, wir haben in unserem Haus einen Mieter, welcher einen Mitvertrag für einen Barbetrieb im eigenen Namen mit uns abgeschlossen hat. Jetzt hat er seine GmbH an die Angestellte verkauft und wir haben über das Handelsregisteramt eine Verlegung der GmbH beantragt, da die Dame keinen Bezug zu uns hat! Kann der Herr weiterhin die Bar betreiben, ohne GmbH, nur als Einzelperson und nur mit der ehemaligen Angestellten mit Wirtepatent ??? Eine Kündigung wäre laut Hausverwalter bis jetzt schwierig obwohl im Vertrag Untermiete eindeutig verboten ist ... aber was wenn die Gmbh jetzt auch raus muss ..... kann jemand helfen ???
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Hallo zusammen, wir haben in unserem Haus einen Mieter, welcher einen Mitvertrag für einen Barbetrieb im eigenen Namen mit uns abgeschlossen hat. Jetzt hat er seine GmbH an die Angestellte verkauft und wir haben über das Handelsregisteramt eine Verlegung der GmbH beantragt, da die Dame keinen Bezug zu uns hat! Kann der Herr weiterhin die Bar betreiben, ohne GmbH, nur als Einzelperson und nur mit der ehemaligen Angestellten mit Wirtepatent ??? Eine Kündigung wäre laut Hausverwalter bis jetzt schwierig obwohl im Vertrag Untermiete eindeutig verboten ist ... aber was wenn die Gmbh jetzt auch raus muss ..... kann jemand helfen ???
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Kommentare
Do, 24/01/2019 - 03:53
Robert Schweng
Robert Schweng
a) Sie können keine GmbH im dem Handelsregister verlegen lassen, die ihnen nicht gehört.
b) Sie haben den Mietvertrag mit einer GmBH geschlossen und nicht mit einer Privatperson.
Vielen Dank für ihren Beitrag! 😉