Hallo Zusammen,
Wiedermal eine Frage meinerseits.
Eine Freundin von mir hat eine Forderung vom Inkassobüro erhalten mit 300 Fr. Inkasso gebühren. Meiner Meinung nach muss Sie diese NICHT bezahlen. Jetzt habe ich sie angestiftet dort anzurufen und sich zu wehren.

Diese meinten allerdings da der Gläubiger in seinen AGB's mitgeteilt hat das bei nicht zahlung der Forderung, diese an ein Inkassobüro geleitet wird der Schuldner die gebühren zahlen muss.

Ist das so korrekt?

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Ja, wenn es wirklich in den AGBs drin ist, dann stimmt das und ist zu bezahlen. Sind Inkassogebühren, kein Verzugsschaden.

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Marco Reichmuth

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Nein, Sie schulden der Inkassofirma nur den Hauptbetrag und den Verzugszins. Der Verzugszins beträgt fünf Prozent des Rechnungsbetrags, sofern kein �anderer Zinssatz mit dem Rechnungssteller vereinbart wurde. Auch Mahnkosten �sind geschuldet, wenn diese mit dem Rechnungssteller vereinbart waren.

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Sibylle Steiner

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Sibylle Steiner

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aber da steht halt nicht, wie es sich verhält, wenn das in den AGBs steht...

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Mirna Bunijevac

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Wie kann man dann am besten vorgehen? Schriftlicht Mahnen?

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Birgit Rechsteiner

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Sind die Inkassokosten in den AGBs drin? NIcht vom Inkassobüro, sondern von der Firma, bei der die Rechnung nicht bezahlt wurde?

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Mirna Bunijevac

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Ich zitiere "...beim Inkasso schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand"

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Birgit Rechsteiner

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steht ein Betrag?

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Mirna Bunijevac

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Nein...

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Birgit Rechsteiner

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Dann "könnte" es anfechtbar sein.
Welche Inkassofirma ist es?

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Mirna Bunijevac

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Oh das weiss ich nicht...müsste ich nachfragen. Macht es einen unterschied welche das es ist?

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Birgit Rechsteiner

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https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-fragen-zum-inkasso/

Lies das mal durch - v.a. Frage 5.
Wenn gem. AGB was steht, dann müsste man es bezahlen.
Ich meinte aber, dass ein solcher Satz, ohne Angabe eines Betrages, nicht gilt und drum keine Inkassogebühr bezahlt werden muss. Effektiv angefallene Kosten wie z.B. Betreibungsgebühr - die sind aber zahlbar!

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Birgit Rechsteiner

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Patrick Zogg

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Nein. Wenn au verzugsschade druf stoht mume da nöd zahle ussert das de gläubiger en finanzielle schade devitreit was eigentlich sehr sehr unworschinlich isch mume das zahle sus striche und de offni betrag

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Patrick Beeler

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Es gitt en Grund warum so dubiosi InkassoBüros gschuldeti Beträg nie as Betriebigsamt wiiterleited, wills dänn genau söttig "Gebühre" nöd chönnd verrechne. De gschuldeti Betrag plus Verzugszins zahle und die wiiter täubele lah. Rächtlich gseh chönnds da gar nüt mache und das wüsseds au GANZ GENAU! Die chömmed eifach immer extrem aggressiv uf eim zue und schaffed mit Angstmacherei! Ich han scho lang uufghört mit söttigne Gschäftli zmache.... Han dene amel klar gmacht, wänns das Gäld welled sölleds gfälligst über sBetriebigsamt. Oder han eifach det woni dRächnig gschuldet gha han direkt zahlt! Aber so Inkassobüros händ vo mir nie Gäld becho....

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Gaby Nehme

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genau so hanis au gmacht.

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Priscila Coradin Feliz

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Rechtsvorschlag machen den die Gebüren den der Verzugsschaden ist eine grau zone. Man muss es nicht bezahlen! Ein Schuldenberater hat mir mal erzählt das 70% der betroffenen personen diese bezahlen ohne das sie es müssen. Was ein riesen gewinn ist für die Inkasso unternehmen.

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Birgit Rechsteiner

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Rechtsvorschlag ist nicht möglich, da keine Betreibung gekommen ist. Nur eine Forderung (Mahnung oder Zahlungserinnerung oder dergleichen)

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