Hallo zusammen

Wie sieht das ganze aus wenn das haus (mit 2 wohnungen) einen neuen besitzer hat und der neue besitzer nun den neuen mietvertrag gebracht hat und da drauf steht das alles noch fast gleich ist, bis auf die heizung unter anderem (das wir bei leerem oiltank selbst oil bestellen und selbst zahlen müssen)? Darf er das einfach so ändern? Oder was wenn die heizung defekt ist? Der alte vermieter hat uns anfang letzte woche erklärt das alles beim alten bleibt. Aber das stimmt scheinbar nicht. Ich bin am verzweifeln.. kann mir das nicht auch noch leisten. Früher war das haus meiner mutter und da hatte ich einen mietzins von 994.-fr. und die strom rechnung musste ich noch von meiner wohnung bezahlen aber oil und wasser hat sie bezahlt. Dann wurde das haus aus privaten gründen verkauft an unseren bekannten der die miete auf 1050.-fr. festlegte und das ich auch nur den strom selbst bezahlen musste. (nebenkosten waren ja in der miete verteilt)
Wie schon geschrieben hat dieser hauseigentümer gesagt es bleibt alles so wie bisher mit dem neuen eigentümer.

Was kann man da machen?? Darf er das??

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Janine Heer

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Daniela Ryffel Fuchs

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Es ist üblich, dass bei einem gemieteten Haus die Nebenkosten auf den Mieter fallen.

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Nadja Schier

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Wir mussten als wir in einem gemieteten Haus wohnten auch alle Nebenkosten inkl. Heizkosten, Kaminfeger etc selbst bezahlen.

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Janine Heer

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Was wenn die heizung einen schaden hat? Das sollten wir dann ja auch bezahlen?! Und bei waschmaschine und tumbler genau das gleiche?!

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Nadja Schier

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Reperaturen musste ich nie bezahlen, das hat der Vermieter übernommen. Aber Heizöl etc.

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Sabrina Züger-Wysling

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Wir wohnen auch in einem Haus zur Miete und ziehen bald wieder in eines zur Miete. Wir bezahlen bei beiden Objekten dem Vermieter seine Miete.

Heizung, Wasser/Abwasser, Telefonleitung und Service der Geräte bezahlen wir im Eigentumstandart, also selber.

Wenn eines der Geräte defekt ist bezahlt der Vermieter alle Kosten die über 200.- sind. Alles darunder bezahlen wir.

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Monique Schmidli-Rieder

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Ich würde sagen, ja darf er. Allerdings würde ich meinen auf den nächst möglichen kündigungszeitpunkt.

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Stephan Busch

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Für Heizung ist der Vermieter verantwortlich und kann pauschal monatlich Gebühr verlangen . Du als Mieter darfst an der Heizung nichts machen , einzige was der Vermieter machen darf ist die umlage also Heizkosten auf Miete umrechnen

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Katinka Schindelmeiser-Neuburger

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So verkehrt ist der Mietvertrag gar nicht, jedoch bist du nicht zwingend verpflichtet diesen zu unterschreiben s. U. Artikel. Ich würde zunächst den neuen Vermieter höflich anschreiben, ob es sich bei dem neuen Mietzins um einen Fehler handeln könnte, da die 1050 Fr im alten MV inkl. NK für Heizung und Wasser berechnet wurden. Somit ständen ihm lediglich 800 Fr reiner Mietzins zu, anderenfalls müsstest du davon ausgehen, dass es sich hier um eine versteckte Mietzinserhöhung handeln würde. Diese würdest du dann evtl. über die Schlichtungsstelle prüfen lassen müssen.

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...

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Janine Heer

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Danke für die hilfreiche info. Um einen fehler handelt es sich definitiv nicht. Dies habe ich ihn schon gefragt.

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Rebekka von Niederhäusern

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Ich würde mal beim haus und mieterverband nachfragen. Mit deiner unterschrift bestätigst du, fass in zukunft du alles bezahlst. Jeder defekt aufgrund alter etc. Dass kann sehr schnell teuer kommen. Ebenfalls alle grundgebühren von abfall, strom, wasser. Dass fallt noch zusätzlich an. Die miete für ein haus ist sehr günstig. Ist es entsprechend dem zustand. Falls sehr guter zustand und neueres haus, ist klar, dass eigentümer alles abwälzt. Ansonsten würde ich den vertrag nicht unterschreiben.

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