Hallo zusammen, wie kommt man zu gerichtlich festgelegten Alimenten wenn der Ex-Mann eine IV-Rente hat? Und wie lange kann man sie wie einfordern, wenn man sie nie bekommen und dadurch jahrelang unter dem Existenzminimum gelebt hat? (Beim Sozialamt hiess es damals, als alleinerziehende Schweizerin sei man leider am äussersten Rand der Gesellschaft! Ein Ausländerausweis oder noch besser gar keiner - als Sans-Papier - hätte viel geholfen!) Vielen Dank für eure Antworten! 🍀

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Kommentare

Robert Schweng

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Rene Loosli Wenn dein ex eine IV rente hat lebt er leider selber am minimum und ist rein rechtich bei im nichts zu holen !!

Renate Steiger Wen er Iv hat lebt er ja selber am exmininum wie soll er da noch Alimenten bezahlen.

Robert Schweng Jeannette Eichmüller Was geholfen hätte wäre eine bessere Familienplanung.
Jetzt kann ihnen nur noch die Familienberatung helfen. 😉

Jeannette Eichmüller Der Hintergrund meiner Frage ist folgender:
Bei einem Mann, der keine IV hat aber zuwenig verdient um Alimente zahlen zu können, bekommt doch die Frau auch die zugesprochen Alimente, die ihr zustehen und die sie benötigt um sich und das Kind durchzubringen, richtig?
Wenn jetzt der Mann eine IV hat, stehen der Frau ja die Alimente ja trotzdem zu - weshalb bekommt sie diese dann nicht?

Sonja Müller antrag stellen auf Bevorschussung - habe das auch

Robert Schweng Wie alt ist ihr Kind und sind sie immer noch krank?
Er hat ja nachweislich IV, evtl. beantwortet das Ihre Frage! 🤔

Andreas Thanner Was ich bezüglich den Alimenten weiss ist, dass diese vo Sozialamt (teilweise) vorgeschossen werden und das Sozialamt diese beim Kindsvatet eintreiben wird.
Waren Sie bezüglich Bevorschussung schon auf dem Sozialamt? Eine IV-Rente bemisst sich ja nicht wie die Sozialhilfe am Existenzminimum, sondern auf dem ehemaligem Verdienst.

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