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Hallo Zusammen, wie ist das mit der Krankenkassenprämienverbilligung. Mein Mann zahlt für seinen Sohn aus nicht Ehelichen Beziehung Unterhalt. Wird dies bei der Berrechnung berücksichtigt dass er das Geld nicht als einkommen hat oder nicht?
Er gibt es bei der Steuererklärung als Unterhalt an was auch da berücksichtigt wird und er für diesen Betrag keine Steuern bezahlt. Wie ist das bei der Verbilligung?
Ganz liebe Grüsse Martina Huber-Gerber
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Hallo Zusammen, wie ist das mit der Krankenkassenprämienverbilligung. Mein Mann zahlt für seinen Sohn aus nicht Ehelichen Beziehung Unterhalt. Wird dies bei der Berrechnung berücksichtigt dass er das Geld nicht als einkommen hat oder nicht?
Er gibt es bei der Steuererklärung als Unterhalt an was auch da berücksichtigt wird und er für diesen Betrag keine Steuern bezahlt. Wie ist das bei der Verbilligung?
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Kommentare
Do, 28/09/2017 - 19:14
Marcus Dintheer
das wird auch bei der prämienverbilligung aktzeptiert.darum füllt er ja auch ein formular aus.mit allen einnahmen und ausgaben,kindergeld,unterhalt usw.
sonst:google-sva(mit wohnhaftem kanton) -prämienverbilligung usw....
wird alles genau beschrieben.ansprüche,ausschlüsse ect..