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Hallo zusammen. Wie ist das geregelt? Wir wohnen in einer Mietswohnung. Zahlen monatlich Miete und Nebenkosten. Das ist alles, es gibt keine jährliche Rechnung wo man nachzahlen oder retour bekommt. Bekommen wir die Abrechnung trotzdem? Man sagte uns auch, das es knapp sei und wir zB im Sommer den Tumbler nicht benutzen dürfen. Und wenn der Vermieter merkt, dass wir zu viel verbrauchen, es dann angeschaut werden muss. In diesem Haus hat es zwei Wohnungen. Wir wohnen alle seit dem Frühling da und haben uns eben gefragt wie das rechtlich dann handgehabt wird?
Danke
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Hallo zusammen. Wie ist das geregelt? Wir wohnen in einer Mietswohnung. Zahlen monatlich Miete und Nebenkosten. Das ist alles, es gibt keine jährliche Rechnung wo man nachzahlen oder retour bekommt. Bekommen wir die Abrechnung trotzdem? Man sagte uns auch, das es knapp sei und wir zB im Sommer den Tumbler nicht benutzen dürfen. Und wenn der Vermieter merkt, dass wir zu viel verbrauchen, es dann angeschaut werden muss. In diesem Haus hat es zwei Wohnungen. Wir wohnen alle seit dem Frühling da und haben uns eben gefragt wie das rechtlich dann handgehabt wird?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Carolin Metzler
Also demfall werden die Nebenkosten pauschal abgerechnet; dann muss auch keine Abrechnung erfolgen.
Wenn er das system wechseln möchte, ist das eine Vertragsänderung, die auf dem entsprechenden amtlichen Formular vorgenommen werden muss.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Jessica Sumi
Danke Carolin Metzler. Steht der Vermieter dann auch in der Beweispflicht? Also muss man uns dann beweisen, dass die monatlichen Nebenkosten nicht gereicht haben?
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Carolin Metzler
Or 257a / vmwg 4
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Jessica Sumi
Ich nehme an das wäre dann ein neuer Mietvertrag, wenn man damit nicht einverstanden ist, hat man das Recht zu kündigen? Im jetzigen Vertrag geht es erst nach 18 Monaten.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Carolin Metzler
Das ist bei der pauschalen Abrechnung nicht massgebend. Solange er pauschal abrechnet, kriegt er nicht mehr als die Pauschale.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Carolin Metzler
Ja, wenn er eine Vertragsänderung will, habt ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht