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Hallo zusammen,
Wie helfe/berate ich jemanden der in häuslicher Gewalt lebt?
Welche Anlaufstellen gibt es in der Schweiz?
Wie sieht der Rechtliche/Gesetzliche Weg für das Opfer aus?
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Hallo zusammen,
Wie helfe/berate ich jemanden der in häuslicher Gewalt lebt?
Welche Anlaufstellen gibt es in der Schweiz?
Wie sieht der Rechtliche/Gesetzliche Weg für das Opfer aus?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:53
Birgit Rechsteiner
Opferhilfe... gibt es überall.
Die sind sehr gut, helfen gratis und kennen alle Möglichkeiten!
Sofort da melden!!
Fr, 02/06/2017 - 12:53
Birgit Rechsteiner
z.b. für St. Gallen (nicht das Anwaltskanzlei Büro unter www.opferhilfe.xx nehmen - das sind falsche)
http://www.ohsg.ch/
Fr, 02/06/2017 - 12:53
Anja Schweizer
Oh das hab ich auch durch. Strafverfahren läuft seit 3 Jahren, langwierige Geschichte.
Fr, 02/06/2017 - 12:53
Ste Berg
sie soll die polizei einschalten... die polizei hat die möglichkeit den straftäter weggzuweisen für einige tage. in dieser zeit hat das opfer dann zeit sich etwas zu finden und zu überlegen wie weiter. man kann vorübergehend in frauenhäuser oder aber auch sonst wo unterkommen...
opferhilfe kann ich auch empfehlen!
bitte nicht einfach über sich ergehen lassen ohne etwas zu unternehmen ?
Fr, 02/06/2017 - 12:53
Anja Schweizer
Hatte ich auch schon, Wegweissung, aber der Hortor geht auch 3 Jahre nach der Trennung weiter. Er fotografiert mich heute, wenn er mich im Ausgang sieht, sogar so öffentlich dass es alle merken und sich schon aufregen.
Fr, 02/06/2017 - 12:53
Ste Berg
das versteh ich. ist sicher keine einfache angelegenheit... da sind leider auch der polizei die hände gebunden :(
ich denke für einen ersten schritt ist es wichtig die polizei zu informieren! sonst geht das jahrelang weiter (im falle von HG).
in deinem fall müsstest du einfach jedesmal aufs neue eine anzeige machen...
Fr, 02/06/2017 - 12:53
Tanja Atasoy
Heißt das, das Opfer muss die Wohnung verlassen?
Gibt es in der Schweiz nicht die Möglichkeit die Wohnung bei Gericht dem Opfer zuzusprechen?
Fr, 02/06/2017 - 12:53
Ste Berg
jein. grundsätzlich gilt, dass der schläger muss die wohnung verlassen. nicht das opfer! es gibt aber sicherlich ausnahmen, in denen es einfach mehr sinn macht, dass das opfer geht! wird aber von fall zu fall angeschaut!
ich denke es kommt darauf an, wer hauptmieter der wohnhung ist. angenommen der "schläger" ist hauptmoeter, kann man die wohnung nicht einfach dem opfer zusprechen soviel ich weiss...
Fr, 02/06/2017 - 12:53
Esther Lara Müller
Unbedingt opferhilfe..dort kriegt sie info unterstüzung unterkunft und auch begleitung falls es zur anzeige kommt sprich polizei..kenn es aus eigener erfahrung..