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Hallo zusammen
wenn vertraglich 100.- pauschalspesen/mtl. abgemacht sind, dürfen dann die sozialversicherungskosten nicht abgezogen werden.
ansonsten ist es ein lohnbestandteil und die 100.- werden versteuert inkl. sozialabgaben und dann sind es ja keine 100.- spesen?
was sagt ihr?
besten dank
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Hallo zusammen
wenn vertraglich 100.- pauschalspesen/mtl. abgemacht sind, dürfen dann die sozialversicherungskosten nicht abgezogen werden.
ansonsten ist es ein lohnbestandteil und die 100.- werden versteuert inkl. sozialabgaben und dann sind es ja keine 100.- spesen?
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Kommentare
Mi, 24/10/2018 - 13:29
Robert Schweng
Roman Richle Spesen sind kein Lohn-Anteil, sondern Vergütung für Aufwendungen, deshalb auch keine Sozialabzüge.
Roman Caviezel Spesen werden ohne Lohnabzüge ausbezahlt, sie erscheinen auf dem Lohnausweis für die Steuern, sind jedoch steuerlich neutral.
Kathi Čulo Sofern sie nicht vom Steueramt genehmigt geworden sind (muss zwingend im Lohnausweis unter Bemerkungen vermerkt werden) - sind sie AHV pflichtig ?
Andreas Thanner Spesen sind grundsätzlich nicht Abgabepflichtig. Als Spesen werden Auslagen bezeichnet die mit der Ausübung des Berufs zusammenhängen.
Zu 100% nicht abzugfähig sind effektive Spesen die mit Quittungen belegt werden können. Erhalten Sie Pauschalspesen, dann müssen diese im Verhältnis zu Ihren durchschnittlichen Auslagen stehen. Das Steueramt würde hier vom AG einen Nachweis sehen wollen. Spesen haben nicht den Charakter einer Lohnzahlung in Sinne des Verdienstes.
Spesenreglemente müssen nicht zwingend vom Steueramt genehmigt werden. Ein genehmigtes Reglement eliminiert jedoch jegliches Risiko für den Arbeitgeber.