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Hallo Zusammen
Wenn jemandem ein Darlehen gewärht wurde, dies aber nicht schriftlich vereinbart hat und die Rückzahlung jetzt nicht mehr erfolgt...
Es gibt nur Überweisungsdaten und SMS als Bewies.
Was kann rechtlich unternommen werden, damit man an da Geld kommt?
Kennt sich jemand mit solchen Sachen aus?
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Hallo Zusammen
Wenn jemandem ein Darlehen gewärht wurde, dies aber nicht schriftlich vereinbart hat und die Rückzahlung jetzt nicht mehr erfolgt...
Es gibt nur Überweisungsdaten und SMS als Bewies.
Was kann rechtlich unternommen werden, damit man an da Geld kommt?
Kennt sich jemand mit solchen Sachen aus?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:54
Susan Keusch
Rechnung schreiben und dan betreiben
Di, 15/08/2017 - 15:54
Birgit Rechsteiner
Keine Rechnung schreiben. Aber betreiben.
Grad heute bei 20min genau die Frage. Lies da mal nach.
Di, 15/08/2017 - 15:54
Birgit Rechsteiner
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/Wie-bekomme-ich...
Di, 15/08/2017 - 15:54
Markus Meyer
wenn du bereits rückzahlungen erhalten hast, ist auch deine beweislage bestens.