Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo Zusammen
Weiss jemand, wie es in der Schweiz genau mit Tattoo Anzahlungen geregelt ist?
Ich habe im August einen Termin für Ende September gemacht, diesen jedoch aus gesundheitlichen Gründen auf den 20.10. verschoben.
Hab dann am 14.10. ganz abgesagt, da ich es wegen Hautproblemen immer noch nicht hätte machen können und ich auch von dem Studio nicht mehr überzeugt war, da diese seit August auch noch nichts gemacht hatte, also kein Entwurf oder so und auch noch aus anderen Gründen.
Habe ich nun Anspruch auf die 50.- Anzahlung, besonders da sie noch keinen Entwurf oder sonst etwas für mich geleistet hat?
Hab bei Google keine feste Regelung gefunden, danke.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo Zusammen
Weiss jemand, wie es in der Schweiz genau mit Tattoo Anzahlungen geregelt ist?
Ich habe im August einen Termin für Ende September gemacht, diesen jedoch aus gesundheitlichen Gründen auf den 20.10. verschoben.
Hab dann am 14.10. ganz abgesagt, da ich es wegen Hautproblemen immer noch nicht hätte machen können und ich auch von dem Studio nicht mehr überzeugt war, da diese seit August auch noch nichts gemacht hatte, also kein Entwurf oder so und auch noch aus anderen Gründen.
Habe ich nun Anspruch auf die 50.- Anzahlung, besonders da sie noch keinen Entwurf oder sonst etwas für mich geleistet hat?
Hab bei Google keine feste Regelung gefunden, danke.
Ansichten:
Archiv
- Juni 2018 (107)
- Juli 2018 (109)
- August 2018 (76)
- September 2018 (82)
- Oktober 2018 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 9 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:15
Jan Sonderegger
Nein hast du nicht, aus diesem grund weil sie die anzahlung nehmen eben genau aus diesem grund wenn der termin nicht wahrgenommen wird/werden kann! Jedoch kannst du versuchen mit dem Tattoo studio zu sprechen das sie villeicht das geld rausrücken wegen deinen Hautproblemen!
Fr, 02/06/2017 - 14:15
Jan Sonderegger
Iris Krähenbühl also bei mir wahr es so das ich die anzahlung damals 100.- hinterlegen musste weil wenn ich den termin nicht wahrgenommen hätte das das Studio dann keinen Ausfall gehabt hätte um somit verlorene kosten zu decken. Kann dir aber jetzt nicht genau sagen wie das mit dem Entwurf aussieht aber am besten sprichts du mit dem studio und schaust dann weiter??
Fr, 02/06/2017 - 14:15
Andrea Daniela Loosli
Steht bei vielen im vertrag wo du unterschreibst bei der anzahlung
Fr, 02/06/2017 - 14:15
Moni Bachmann
ich würde schon gar nie in der schweiz in ein tattoo studio gehen,sind alle viel zu teuer,es geht auch gut und günstig,kann dir ein ganz gutes in waldshut-tiengen empfehlen
Fr, 02/06/2017 - 14:15
Iris Krähenbühl
Moni Bachmann sorry aber gseh kei Grund zum bimene Tattoo Geld z spare, lieber gebi chli meh us, has schliesslech s läbe lang und wie d andrea scho seit sind be üs au d löhn und alles chli anderst..
Fr, 02/06/2017 - 14:15
Andrea Daniela Loosli
As gaht da au nit um geld spare.
Si het gfragt wegem geld zrug becho
Fr, 02/06/2017 - 14:15
Iris Krähenbühl
hab was gefunden, das ist von dem Studio. Demnach habe ich Anspruch auf meine 50.- oder?
Fr, 02/06/2017 - 14:15
Petra Lienhard
Ich glaube Du hast schlechte Karten,das Du das Geld zurück bekommst.Früher musste man für Tattos nicht einen Teil in Vorkasse gehen.Doch es wurden soviele Termine nicht eingehalten,nicht abgesagt.Das sie nun 50-100Fr verlangen,immerhin,halten sie einen termin frei,indem sie jemand anderes hätten Tätowieren können.Und das wird dann ihre Verteidigung sein.Schau doch mal bei den AGB vom Betrieb.Steht meist drinn.