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Hallo zusammen
Was kann man tun, wenn der kv bei der überweisung vom unterhalt im betreff den falschen namen (vornamen oder nachnamen) vom kind angibt (extra)? Ist der betrag dann nichtig & er muss es erneut überweisen (vielleicht würde er es dann anderst machen)? Oder an wen kann man sich wenden?
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Hallo zusammen
Was kann man tun, wenn der kv bei der überweisung vom unterhalt im betreff den falschen namen (vornamen oder nachnamen) vom kind angibt (extra)? Ist der betrag dann nichtig & er muss es erneut überweisen (vielleicht würde er es dann anderst machen)? Oder an wen kann man sich wenden?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Carolin Metzler
(Admin) ist denn das Geld bei dir angekommen oder nicht? Wenn nur der Betreff falsch ist, vermute ich mal, dass es angekommen ist und durch dich auch zugeordnet werden kann, oder?
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Carolin Metzler
Ich verkneife mir demfall jede doofe Bemerkung... aber wenn du das geld erhalten hast, ist die Überweisung selbstverständlich nicht "nichtig" und er muss nicht nochmal zahlen
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Ines Nedic Pajic
Er stellt sich überall quer. Will ihn nicht mal sehen, wenn seine "forderungen" nicht erfüllt werden und und und.
Ich möchte, dass er den richtigen vor und nachnamen vom kind angibt. Suche einen weg dafür. Danke.
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Carolin Metzler
Es gibt keine gesetzliche verpflichtung, da überhaupt einen Namen hinzuschreiben...
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Pascal Heidelberger
Sie kann es zuweisen, ihr geht es nur ums Prinzip... 😉
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Ines Nedic Pajic
Nein Pascal sondern dass der kv aufhört mit jeglichem blödsinn - auch falschem namen angeben 😉 auch behauptungen wie: ich würde das baby als geisel in meiner gefangenschaft halten und es missbrauchen und noch vieles mehr. Wenn seine "forderungen" nicht erfüllt werden, will er das kind nicht einmal sehen.
Ich möchte, dass er es korrekt angibt.
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Pascal Heidelberger
Also.... ach lassen wir das, gehört nicht hier her. Einen rechtlichen Weg ihn zu zwingen, das Feld richtig auszufüllen, gibt es nicht, vergiss die Idee.
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Pascal Heidelberger
Ines Nedic Pajic Du verwechselst Moral/Anstand und Recht. RECHTLICH kannst du ihn nicht zum korrekten Ausfüllen eines freiwlligen Feldes zwingen.
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Melanie Studer
Empfängerin vom Geld ist relevant, Betreff ist egal. In der Trennungsvereinbarung ist Betrag festgehalten, dass muss übereinstimmen.