Hallo zusammen
Was kann man tun, wenn der kv bei der überweisung vom unterhalt im betreff den falschen namen (vornamen oder nachnamen) vom kind angibt (extra)? Ist der betrag dann nichtig & er muss es erneut überweisen (vielleicht würde er es dann anderst machen)? Oder an wen kann man sich wenden?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 1

Kommentare

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) ist denn das Geld bei dir angekommen oder nicht? Wenn nur der Betreff falsch ist, vermute ich mal, dass es angekommen ist und durch dich auch zugeordnet werden kann, oder?

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich verkneife mir demfall jede doofe Bemerkung... aber wenn du das geld erhalten hast, ist die Überweisung selbstverständlich nicht "nichtig" und er muss nicht nochmal zahlen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ines Nedic Pajic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Er stellt sich überall quer. Will ihn nicht mal sehen, wenn seine "forderungen" nicht erfüllt werden und und und.
Ich möchte, dass er den richtigen vor und nachnamen vom kind angibt. Suche einen weg dafür. Danke.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Es gibt keine gesetzliche verpflichtung, da überhaupt einen Namen hinzuschreiben...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Pascal Heidelberger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sie kann es zuweisen, ihr geht es nur ums Prinzip... 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ines Nedic Pajic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein Pascal sondern dass der kv aufhört mit jeglichem blödsinn - auch falschem namen angeben 😉 auch behauptungen wie: ich würde das baby als geisel in meiner gefangenschaft halten und es missbrauchen und noch vieles mehr. Wenn seine "forderungen" nicht erfüllt werden, will er das kind nicht einmal sehen.
Ich möchte, dass er es korrekt angibt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Pascal Heidelberger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Also.... ach lassen wir das, gehört nicht hier her. Einen rechtlichen Weg ihn zu zwingen, das Feld richtig auszufüllen, gibt es nicht, vergiss die Idee.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Pascal Heidelberger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ines Nedic Pajic Du verwechselst Moral/Anstand und Recht. RECHTLICH kannst du ihn nicht zum korrekten Ausfüllen eines freiwlligen Feldes zwingen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Melanie Studer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Empfängerin vom Geld ist relevant, Betreff ist egal. In der Trennungsvereinbarung ist Betrag festgehalten, dass muss übereinstimmen.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Archiv