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hallo zusammen
Vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen.. ist dies erlaubt, dass der Arbeitgeber bei Stundenlohn den ersten monat erst auf folgenden auszahlt? Und somit jeweils immer
Rückwirkend auf den vorgängigen monat auszahlt?
Also zb.
mai gearbeitet - lohnzahlung für mai Ende Juni
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hallo zusammen
Vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen.. ist dies erlaubt, dass der Arbeitgeber bei Stundenlohn den ersten monat erst auf folgenden auszahlt? Und somit jeweils immer
Rückwirkend auf den vorgängigen monat auszahlt?
Also zb.
mai gearbeitet - lohnzahlung für mai Ende Juni
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:46
Angelina Milenina
Lohn wird immer Rückwirkend ausbezahlt... Im Januar gearbeitet - Ende Januar Lohn usw.
Di, 15/08/2017 - 15:46
Leandra Schäpper
Es geht um folgende situation.
xY hat anfang mai eine neue stelle angefangen.. der Lohn für den Mai wird ihr jetzt erst Ende Juni ausbezahlt... ?
lohn für den Juni also wieder Ende Juli ... usw...
Di, 15/08/2017 - 15:46
Petra Petrovic-Djokic
Ende Juni? Eigentlich müsste der Lohn vom Mai bis 04. Juni ausbezahlt werden. Wie ist es im Vertrag geregelt?
Di, 15/08/2017 - 15:46
Leandra Schäpper
Da steht nicht.. ausser die bestimmungen des Schweizerischen ORS
Di, 15/08/2017 - 15:46
Annelise Schnyder
Wie steht es im vertrag?
Gemäss art. 323 abs. 1 or muss der lohn ende monat bezahlt werden, sofern im vertrag nichts anderes steht.
Der arbeitnehmer darf einen vorschuss für die bereits geleisteten stunden verlangen, art 323, abs. 4 or.
Di, 15/08/2017 - 15:46
Leandra Schäpper
Im Vertrag steht nichts über das auszahlen des Lohnes
Di, 15/08/2017 - 15:46
Sibylle Steiner
im Stundenlohn ist es üblich, dass der Lohn erst im Folgemonat kommt. eigentlich bis Mitte vom Folgemonat, Ende Folgemonat finde isch schon etwas spät.
Di, 15/08/2017 - 15:46
Annelise Schnyder
Gemäss or muss der lohn periodengerecht bis ende monat ausbezahlt werden, also der mailohn bis ende mai. Sprich mit deinem arbeitgeber und weise ihn darauf hin. Mache ihm den vorschlag für eine ergänzung zum arbeitsvertrag, lohn bis spätestens 10. des folgemonats. Erkläre ihm, dass du finanzielle verpflichtungen hast, und diese nicht so lange warten können. Das wird er sicher verstehen.
Di, 15/08/2017 - 15:46
Fedier Silvia
Hallo wo ich im stundenlohn gearbeitet habe habe ich den lohn auch erst ein monat später bekommen. Arbeitete da i einem spital. Das ist weill man die stu den bis ende monat zählen muss. Bei ei er kündigu g bekäme man am schluss 2löhne
Di, 15/08/2017 - 15:46
Tamara Bruggmann-Flury
Jup, war bei mir auch so
Di, 15/08/2017 - 15:46
Annelise Schnyder
Verstehe ich das richtig: die Stunden, die du im mai gearbeitet hast, werden dir anfang juni ausbezahlt? Ja, würde sagen, das ist i.o. Wenn du im stundenlohn bist, muss der arbeitgeber zuerst wissen, wieviele stunden du wirklich gearbeitet hast, damit er sie auszahlen kann.
Wenn er die maistunden aber erst ende juni auszahlt, ist das nicht korrekt. Ich habe bei meinen mitarbeiter im vertrag, dass der lohn spätestens am 10. ausbezahlt wird, wenn immer möglich bezahle ich am letzten des monats oder in den ersten drei tagen des neuen Monats
Di, 15/08/2017 - 15:46
Karin Furrer
Arbeite auch im Stundenlohn bekomme nächste Woche den Lohn für den mai .
Steht sogar im Arbeitsvertrag
Di, 15/08/2017 - 15:46
Leandra Schäpper
Danke 😊 im Vertag steht diesbezüglich leider nichts
Di, 15/08/2017 - 15:46
Xenia Naumann
Da sie immer um den 20. im Monat die Abrechnungen machen wird der Lohn immer ein Monat später bezahlt.Kenne es von vielen Orten so
Di, 15/08/2017 - 15:46
Leandra Schäpper
Kenne ich auch...
Möchte aber wissen ob dies so rechtlich ok ist 😊 da es momentan noch um mehrere punkte geht wir aber sicher sein wollen 😊
Di, 15/08/2017 - 15:46
Xenia Naumann
Leandra Schäpper ok das weiss ich nicht habe das damals nur meinen Vater gefragt ob das so sein darf und er meinte ja.Er ist Geschäftsführer drum denke ich er weiss von was er redet.
Di, 15/08/2017 - 15:46
Robert Schweng
Leandra Schäpper
Wenn er Sie erst einen Monat später auszahlt ist dies m.E. nicht zulässig!
Zitat: "Grundsätzlich muss der Lohn für die während eines laufenden Monats geleistete Arbeit zwingend bis zum letzten Tag dieses Monats ausbezahlt werden. Dazu gibt es einen klaren Bundesgerichtsentscheid. In einem Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag kann zwar etwas anderes vereinbart werden, aber auch hier hält das Bundesgericht unmissverständlich fest, dass eine Vereinbarung, wonach der Lohn erst am 15. des Folgemonats ausbezahlt wird, nicht gültig ist. Andere Abmachungen sind übrigens oft in Branchen anzutreffen, in denen der Lohn vom Umsatz abhängig ist oder die Abrechnung auf den letzten Tag des Monats nicht fertiggestellt werden kann."
aus:
https://www.beobachter.ch/arbeitgeber/lohn-fragen-und-antworten-rund-ums...
Di, 15/08/2017 - 15:46
Leandra Schäpper
Herzlichen Dank !! Und dies spielt keine Rolle ob fixanstellung oder std Lohn?
Di, 15/08/2017 - 15:46
Robert Schweng
(Laie) Leandra Schäpper Wie oben steht es gibt Ausnahmen, je nach Branche aber mal ganz sicher nicht später als der 15. (BGE) 😉
Di, 15/08/2017 - 15:46
Robert Schweng
Leandra Schäpper Ausserdem müssen Sie üblicherweise per Ende Monat ihre Verpflichtungen ja auch bezahlen (Miete, etc.).
Dazu ist auch eigentlich der AG verpflichet (Lohn)!
Di, 15/08/2017 - 15:46
Leandra Schäpper
Ja um das gehts ... 😊 und ein Vorschuss bringt in diesem Sinne ja nicht wirklich viel sonst gehts dann Ende Juni wieder nicht auf... hab den artikel ausgedruckt und nehmen den mit .. danke !
Di, 15/08/2017 - 15:46
Cheyenne Besnik Debora Mehmeti
Nein wäre dan nicht zulässig dan hättest du dieses Jahr ja nur 11 Monatslöhne anstatt 12.. sie können aber z.b erst Anfangs Juni den Mailohn bezahlen oder aber vom 1-25 und dan vom 25-25 z.b
Di, 15/08/2017 - 15:46
Gaby Nehme
Bis zum 6. des Folgemonats muss der Lohn drauf sein. Gilt bei umsatzabhängigem Lohn wie bei Arbeit auf Abruf. Grund ist, dass die entsprechende Buchhaltung erst nach dem letzten Tag des Monats gemacht werden kann. In Deinem Fall heisst das: Mai-Lohn bis spätestens 6. Juni drauf. Bei Feiertagen kann es sich entsprechend verzögern, betreff Pfingsten also 7. Juni.
Di, 15/08/2017 - 15:46
Ady Gisler
Wichtig
Arbeiten im
mai müssen bis spätestens im 6. Juni bezahlt werden! Wenn nicht, Arbeitgeber darauf hinweisen- sonst das Arbeitsgericht einschalten.
Grundsätzlich muss der Lohn für die während eines laufenden Monats geleistete Arbeit zwingend bis zum letzten Tag dieses Monats ausbezahlt werden. Dazu gibt es einen klaren Bundesgerichtsentscheid. In einem Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag kann zwar etwas anderes vereinbart werden, aber auch hier hält das Bundesgericht unmissverständlich fest, dass eine Vereinbarung, wonach der Lohn erst am 15. des Folgemonats ausbezahlt wird, nicht gültig ist. Andere Abmachungen sind übrigens oft in Branchen anzutreffen, in denen der Lohn vom Umsatz abhängig ist oder die Abrechnung auf den letzten Tag des Monats nicht fertiggestellt werden kann.