Hallo zusammen, vielen Dank für die schnelle Aufnahme. Ich würde gern etwas abklären. Es wurde eine Beschwerde beim Verwaltungs/Versicherungsgericht einreicht und parallel ein Erlassgesuch bei der Versicherung, welche eine Forderung stellt. Nun wurde die Beschwerde vom Gericht abgewiesen. Kann man weiter hoffen bzgl der Antwort von der Versicherung, oder "wars das"? Vielen Dank für die Hilfe

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Kommentare

Robert Schweng

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Maurice Sobernheim Die abgewiesene Beschwerde des Gerichts ist massgebend. Da ich die Sachverhalte nicht kenne kann ich Ihnen nur anbieten mir ein PN zu senden falls Sie dies wünschen. Aufgrund der Beurteilung des Gerichts müssen beide Parteien weiter fahren mit dem wo beschlossen worden ist.

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