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Hallo zusammen.. unser Hahnen ist jetzt zum 4. Mal kaputt (locker sodass ich nicht mehr einstellen kann kalt oder warm unf auch zum den Hahnen wieder zu zumachen gejät es nicht einfach tropft immer) der vermieter meint das machen wir extra oder mit gewalt
Und zudem sind das kleinreparaturen und dass muss er nicht übernehmen
Wer muss für den schaden aufkommen
Ich traue mir nicht zu den verwalter anzurufen wegem 4.mal
Ps der Hahnen wurde nie ausgewechselt
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Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo zusammen.. unser Hahnen ist jetzt zum 4. Mal kaputt (locker sodass ich nicht mehr einstellen kann kalt oder warm unf auch zum den Hahnen wieder zu zumachen gejät es nicht einfach tropft immer) der vermieter meint das machen wir extra oder mit gewalt
Und zudem sind das kleinreparaturen und dass muss er nicht übernehmen
Wer muss für den schaden aufkommen
Ich traue mir nicht zu den verwalter anzurufen wegem 4.mal
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Kommentare
So, 24/06/2018 - 16:22
Robert Schweng
Kurt Egli https://www.ktipp.ch/artikel/d/neue-dichtungen-einsetzen-wenn-der-hahn-t...
Blanca Arni schrub mal vore das teil ab und legs in entkalker . tues reinige und schrub das wieder a
Jimmy Krasniqi Grundsätzlich hat gemäss Art. 259a OR der Vermieter für Mängel an der Mietwohnung aufzukommen – ausser beim sogenannten «kleinen Unterhalt» gemäss Art. 259 OR. Dieser muss vom Mieter selbst erledigt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Ölen von Scharnieren und Türschlössern, das Auswechseln von Duschschläuchen und WC-Brillen oder das Entkalken von Wasserhähnen.