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Hallo zusammen und vielen lieben Dank für die schnelle Aufnahme.
Hab direkt ne Frage:
Habe mich letztes Jahr von meinem Ehemann getrennt und ein Eheschutzverfahren eingeleitet.
Per 1.März 2017 wurde die Wohung ihm "Übertragen" vom Gericht, da ich bereits ausgezogen war.
Ich war zwar noch mit im Mietvertrag, jedoch sollte diese nun voll zu Lasten von ihm gehen, da er drin blieb.
Er holte sich dann Untermieter. Beim Untermietvertrag wurde ich von der Verwaltung "gezwungen" mit zu unterschreiben, da dieser sonst nicht gültig sei, obwohl die Verwaltung über unsere Umstände aufgeklärt wurde und eine Kopie des Eheschutzverfahrens erhielt.
Also habe ich mit unterzeichnet, da ich meinem Ex keine Steine in den Weg legen wollte.
Jetzt habe ich immer mal wieder Mahnungen an meine neue Adresse zugesendet bekommen, in welcher es hiess, dass diverse Mieten nicht einbezahlt wurden.
Laut Telefongespräch mit der Verwaltung am vergangenen Mittwoch, sind rund 6000.- CHF (etwas mehr als 3 Monatsmieten) offen und sie drohen nun damit, UNS zu betreiben.
Hafte ich nun tatsächlich mit, weil ich so dumm war und den Untermietvertrag mit unterzeichnet hab?
Falls ja, muss ich den Betrag irgendwie bezahlen und dann diese Untermieter betreiben, da mein Ex den Betrag eh nicht zusammen bekommt.
Für Auskunft wäre ich sehr dankbar.
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Hallo zusammen und vielen lieben Dank für die schnelle Aufnahme.
Hab direkt ne Frage:
Habe mich letztes Jahr von meinem Ehemann getrennt und ein Eheschutzverfahren eingeleitet.
Per 1.März 2017 wurde die Wohung ihm "Übertragen" vom Gericht, da ich bereits ausgezogen war.
Ich war zwar noch mit im Mietvertrag, jedoch sollte diese nun voll zu Lasten von ihm gehen, da er drin blieb.
Er holte sich dann Untermieter. Beim Untermietvertrag wurde ich von der Verwaltung "gezwungen" mit zu unterschreiben, da dieser sonst nicht gültig sei, obwohl die Verwaltung über unsere Umstände aufgeklärt wurde und eine Kopie des Eheschutzverfahrens erhielt.
Also habe ich mit unterzeichnet, da ich meinem Ex keine Steine in den Weg legen wollte.
Jetzt habe ich immer mal wieder Mahnungen an meine neue Adresse zugesendet bekommen, in welcher es hiess, dass diverse Mieten nicht einbezahlt wurden.
Laut Telefongespräch mit der Verwaltung am vergangenen Mittwoch, sind rund 6000.- CHF (etwas mehr als 3 Monatsmieten) offen und sie drohen nun damit, UNS zu betreiben.
Hafte ich nun tatsächlich mit, weil ich so dumm war und den Untermietvertrag mit unterzeichnet hab?
Falls ja, muss ich den Betrag irgendwie bezahlen und dann diese Untermieter betreiben, da mein Ex den Betrag eh nicht zusammen bekommt.
Für Auskunft wäre ich sehr dankbar.
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Kommentare
Fr, 01/09/2017 - 19:43
Arianna Tapia Alvarez Mazzotta
Bella so viel ich weiss ja weil du Unterschrieben hast entweder er bezahlt oder Ihr am Besten Reden mit der Verwaltung wegen raten oder so
Fr, 01/09/2017 - 19:46
Annika Binner
Steht im Urteil, dass die Wohnung Deinem Exmann zugesprochen wird und Du aus dem Vertrag zu entlassen bist?
Fr, 01/09/2017 - 19:49
Angie Garcia
Punkt 8 + 9 ...wir haben die wohnung sogar per ende juni gekündigt und er blieb aber drin.
Die verwaltung hat keinen neuen vertrag aufgesetzt und sagt nach wie vor, dass ich mit im vertrag stehe
Fr, 01/09/2017 - 19:50
Annika Binner
Ok, dann hat m.E. Deine Unterschrift gar keine Gültigkeit! Habt ihr keine Kündigungsbestätigung bekommen?
Fr, 01/09/2017 - 19:51
Walter Büchi
Annika Binner sie steht auf dem vertrag mit dem untermieter nicht mit dem gesuchsgegner, wenn ich es richtig verstanden habe.
Fr, 01/09/2017 - 19:52
Angie Garcia
Fr, 01/09/2017 - 19:52
Angie Garcia
Hab die adresse vergessen zu schwärzen ?
Fr, 01/09/2017 - 19:54
Annika Binner
Walter Büchi Wenn die Beiden ordentlich gekündigt haben und die Wohnung vom Gericht zum Exmann zugesprochen wurde, ist für mich der Fall klar und die Unterschrift ungültig! Hier liegt ein Gerichtsurteil vor!
Fr, 01/09/2017 - 19:57
Angie Garcia
Ganz ehrlich? Ich erinnere mich an keine Kündigungsbestätigung.
Es geht bei dieser Verwaltung eh drunter und drüber. Hab jetzt nen Kontoauszug im Namen meines Exmannes verlangt um nachvollziehn zu können welche Mieten fehlen.
Denn der Untermieter behauptet, immer alles einbezahlt zu haben.
Von dem erwarte ich nun auch bis spätestens Sonntag alle Einzahlungsbestätigungen.
Fr, 01/09/2017 - 19:59
Annika Binner
Angie Garcia Du solltest vielleicht noch das erste Bild vom Urteil löschen. 😉
Fr, 01/09/2017 - 20:00
Angie Garcia
Hab ich. Ich seh auf meinem handy nichts mehr ?
Fr, 01/09/2017 - 20:00
Annika Binner
Ah ok, jetzt ist es weg.
Fr, 01/09/2017 - 19:51
Annika Binner
Ich empfehle Dir Dich dringend an Schlichtungsbehörde für Mitangelegenheiten zu wenden! Die helfen Dir kostenlos!
Fr, 01/09/2017 - 19:53
Angie Garcia
Danke für den Tip
Fr, 01/09/2017 - 19:55
Annika Binner
Bitte gern 😊
Fr, 01/09/2017 - 19:58
Walter Büchi
warum hat der vermieter denn den untermieter ohne unterschrift ihrerseits nicht akzeptiert? das kann eigentlich nur bedeuten, dass dieser nicht solvent war! wer hat denn alles den untermietvertrag unterschreiben?
Fr, 01/09/2017 - 20:01
Angie Garcia
Mein exmann, die verwaltung zur bestätigung und ich
Fr, 01/09/2017 - 20:01
Angie Garcia
Ich wollte anfänglich nicht, hatte dann auch ne riesen diskussion mit der dame der verwaltung... und die sagte, da ich im vertrag stehe (urteil hin oder her) müsse ich mit unterzeichnen
Fr, 01/09/2017 - 20:02
Walter Büchi
der untermieter nicht?
Fr, 01/09/2017 - 20:02
Annika Binner
Ein Untermietvertrag wird normalerweise nur zwischen Hauptmieter und Untermieter geschlossen. Hast du noch eine Kopie davon?
Fr, 01/09/2017 - 20:02
Angie Garcia
Irgendwo bestimmt... musd den suchen
Fr, 01/09/2017 - 20:03
Annika Binner
Ideal wäre noch eine Kopie der Kündigung!
Fr, 01/09/2017 - 20:04
Annika Binner
Nicht für hier im Forum sondern für die Schlichtungsbehörde als Beweis dass Du gekündigt hast!
Fr, 01/09/2017 - 20:11
Walter Büchi
es wäre interessnt zu erfahren wer den untermietvertrag alles unterschreiben hat. mich wundert hier, dass der untermieter anscheinend nicht unterschrieben hat ?
Fr, 01/09/2017 - 20:13
Angie Garcia
Walter Büchi ...hat er vetmutlich. Ich weiss es nicht mehr und hab die unterlagen gerade nicht zur hand
Fr, 01/09/2017 - 20:13
Angie Garcia
Will aber nichts behaupten wenn ich nicht zu 100% sicher bin
Fr, 01/09/2017 - 20:18
Monique Schmidli-Rieder
Ja habt ihr jetzt schriftlich per einschreiben die Wohnung gekündigt bei der Verwaltung oder nicht? Wenn ihr zb per Ende Juni schriftlich per einschreiben gekündigt habt, Kündigungsfrist 3mt, haftest du noch bis Ende September mit. Erst dann ist dein ex alleine haftbar.
Fr, 01/09/2017 - 20:24
Annika Binner
Es ist auch möglich dass der Mietvertrag sofort umgeschrieben wurde.
Fr, 01/09/2017 - 20:28
Angie Garcia
Wir haben auf ende juni gekündigt und ich sollte somit höchstens haftbar bis ende juni gewesen sein. Meines erachtens hätte die verwaltung spätestens dann nen neuen vertrag aufsetzen müssen für meinen ex, da dieser ja blieb. Haben sie aber nicht getan
Fr, 01/09/2017 - 20:29
Angie Garcia
und laut gerichtsschreiben sollte er ja ab 1.märz komplett alleine haften für die wohnung
Fr, 01/09/2017 - 20:34
Monique Schmidli-Rieder
Angie Garcia habt ihr das schriftlich per einschreiben gemacht? Dann hast du ja sicher den sendebeleg und eine Kopie der Kündigung
Fr, 01/09/2017 - 20:35
Angie Garcia
Ja, den hab ich!
Fr, 01/09/2017 - 20:38
Monique Schmidli-Rieder
Dann mach von beiden eine Kopie. Und schick das der Verwaltung. Sofern da nach Ende Juni Mieten nicht bezahlt sind, muss es dich nicht mehr tangieren. Du bist da raus
Sa, 02/09/2017 - 08:33
Regula Christen
Angie Garcia wann hast du diese Untermietverträge unterschrieben? Wenn ich richtig verstanden habe, nachdem das Gericht die Wohnung ihm zugesprochen hat. und was steht dort bei deiner Unterschrift? Steht da der/die Mieter?
Fr, 01/09/2017 - 20:06
Helen Hampel
Pn gemacht
Fr, 01/09/2017 - 20:07
Robert Schweng
Die Frage würde öffentlich gestellt. PN's werden eher kritisch gesehen! 😉
Fr, 01/09/2017 - 20:08
Helen Hampel
Oh, sorry
Fr, 01/09/2017 - 20:07
Angie Garcia
Das hab ich heut noch von der Verwaltung per Email erhalten
Fr, 01/09/2017 - 20:10
Annika Binner
Aus dem Text wird man auch nicht wirklich schlau auf wen der Mietvertrag jetzt läuft. Ich würde mal am Montag da anrufen und das Gespräch suchen.
Fr, 01/09/2017 - 20:12
Angie Garcia
Hab ich beŕeits getan und nun ist die zuständige dame wieder im urlaub. Bin toootal genervt
Fr, 01/09/2017 - 20:14
Annika Binner
Das kann ich mir vorstellen! Gut, dann würde ich gleich zur Schlichtungsbehörde. Die beraten Dich was zu tun ist und leiten auch wenn nötig ein Verfahren ein.
Fr, 01/09/2017 - 20:24
Allma Kiki
Habe die Kommentare nicht gelesen. Rein rechtlich hast du den Vertrag unterschrieben und bist automatisch in der Solidarhaft. Spielt keine Rolle ob es dein Ex oder sonst wer ist. Wenn er nicht zahlt werden sie versuchen das Geld bei dir zu holen.
Fr, 01/09/2017 - 20:30
Angie Garcia
Genau das hab ich vermutet
Fr, 01/09/2017 - 20:32
Michael Aebi
Genau so sehe ich das auch. Sie hat unterschrieben. Ich wäre da lachend rausgelaufen. Unterschreibe doch nichts womit ich nicht einverstanden bin. Die hätten einen neuen Vertrag machen müssen. Darauf hätte ich bestanden.
Fr, 01/09/2017 - 20:35
Angie Garcia
Ich hatte davor monatelang nen kampf.. war schon davor so gut wie AE und 100% berufstätig.
Dachte, ich würde meinem ex damit helfen und würde aus der sache raus gehalten werden! Wollte einfach dass der ganze stress aufhört, da ich mein leben ja geregelt hatte
Fr, 01/09/2017 - 20:36
Angie Garcia
Zudem Michael Aebi bringt mich so ein kommentar nicht weiter
Fr, 01/09/2017 - 20:40
Michael Aebi
Angie Garcia das verstehe ich schon. Aber du solltest ja jetzt hoffentlich gelernt haben nur etwas zu unterschreiben wenn du einverstanden bist. Mit der Unterschrift hast du es bestätigt. Ich hoffe es bringt dir was für die Zukunft. Verwaltungen haben generell keine Ahnung. Merke ich grade da ich eine Wohnung suche. Statt a zu sagen sagen die dir b und das ist hier auch geschehen. Evtl. hast du ja glück und die umstände werden berücksichtigt.
Fr, 01/09/2017 - 21:08
Beat Weissen
Aus welchem Zeitraum stammen denn diese "Mietschulden"?
Fr, 01/09/2017 - 21:11
Angie Garcia
bis und mit märz 2017 habe ich bezahlt. Müsste also ab april 2017 unregelmässig bezahlt worden sein.
Hab nun nen aktuelle kontoauszug angefordert um einsicht zu erhalten
Fr, 01/09/2017 - 21:12
Angie Garcia
Sind etwas mehr als 3 monatsmieten
Fr, 01/09/2017 - 21:13
Beat Weissen
Angie Garcia , dann könnten es ja die Mieten 04/05/06 sein (vor der Kündigung).
Fr, 01/09/2017 - 21:14
Angie Garcia
Ich weiss es nicht. Ich weiss auch nicht, wieso die verwaltung die dame XY aus dem untermietvertrag mit ca 2900.- CHF schulden erwähnte. Zudem war die untermieterin ab mitte märz 2017 in der wohnung und sollte eigentlich ab da (ab april) die miete übernehmen
Fr, 01/09/2017 - 21:16
Angie Garcia
die verwaltung hat ein chaos... die untermieterin ebenfalls.. mein ex von dem muss ich gar nicht erst sprechen. Und ich versuche nun das ganze chaos zu beseitigen, da ich dachte mich raushalten zu können und das die das irgendwie lösen. Hab mich aber getäuscht und darum nehm ich mich nun der sache an
Fr, 01/09/2017 - 21:17
Beat Weissen
Angie Garcia , bevor nicht klar ist, was genau das für Mietschulden sind, ist eine rechtliche Beurteilung nicht möglich.
Fr, 01/09/2017 - 21:20
Angie Garcia
Es muss vo zeitraum zwischen april-august 2017 sein.
Seit ende februar 2017 bin ich nicht mehr in der wohnung und diese wurde vom gericht meinem mann "zugeteilt" voll zu seinen lasten per 1.märz 2017
Er hatte danach diese untermieter gefunden und diese dann bei sich wohnen lassen... ab da (april 2017) wären diese dazu verpflichtet gewesen die miete zu übernehmen.
März hatte ich wie erwähnt, noch bezahlt
Fr, 01/09/2017 - 21:21
Angie Garcia
ich zahle die miete IMMER vor monatansfang ein! Ich bin der typ mensch, der zuerst seine rechnungen bezahlt, bevor er sich was kauft! Hatte nie mahnungen oder sonstige probleme... NIE
Fr, 01/09/2017 - 21:59
Beat Weissen
Angie Garcia , ich habe zwar den geposteten Antrag gelesen, nicht aber das Urteil.
Aber wenn ihm vom Gericht die Wohnung per 1. März übetragen wurde, haften Sie trotzdem bis Ende Juni.
Fr, 01/09/2017 - 22:16
Angie Garcia
Das urteil ist dasselbe wie der antrag.
Per 1.märz 2017 voll zu seinen lasten hiess es. Hatte das urteil gerade eben in meinen händen und wieder verräumt
Fr, 01/09/2017 - 22:20
Beat Weissen
Gem. Art. 121 Abs. 2 ZGB haften Sie trotzdem bis Ende Juni für den den Mietzins.
Fr, 01/09/2017 - 22:21
Angie Garcia
Ok, danke für die info
Fr, 01/09/2017 - 22:22
Angie Garcia
Allerdings ist mir dann schleierhaft, weshalb das gericht entscheiden kann, dass die wohnung voll zu seinen lasten geht, wenn dieses urteil dann eh nicht "verhebet"
Fr, 01/09/2017 - 22:26
Beat Weissen
Angie Garcia , weil es so im Gesetz steht... Ich weiss, das wird Sie wohl nicht befriedigen, ist halt aber so.
Fr, 01/09/2017 - 22:28
Angie Garcia
Immerhin weiss ich jetzt bescheid ?? danke
Sa, 02/09/2017 - 08:37
Regula Christen
Beat Weissen, könnte sie dadurch nicht die Mieten ab April bei ihrem EX rückfordern/betreiben wenn sie diese Schulden jetzt bezahlt?
Sa, 02/09/2017 - 11:24
Claudia Wild
Logisch kann sie das. Die Frage ist nur ob es etwas bringt 😉