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Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr ?
Habe eine Frage, mein Ex Mann bezahlte Ende Jahr immer einwenig mehr Unterhalt, als er müsste. Jetzt will er das Geld zurück, alles auf einmal, weil er glaubte der Anteil vom 13. müsse er mir seperat bezahlen. Muss ich ihm das zurück geben? Schriftlich wurde nichts abgemacht... Gemäss Ex Mann kürzt er mir sonst die Unterhaltsbeiträge, wenn ich es nicht zurück zahle. Ich habe aber gar nicht soviel zum es zurück zahlen. Vielen Dank
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Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr ?
Habe eine Frage, mein Ex Mann bezahlte Ende Jahr immer einwenig mehr Unterhalt, als er müsste. Jetzt will er das Geld zurück, alles auf einmal, weil er glaubte der Anteil vom 13. müsse er mir seperat bezahlen. Muss ich ihm das zurück geben? Schriftlich wurde nichts abgemacht... Gemäss Ex Mann kürzt er mir sonst die Unterhaltsbeiträge, wenn ich es nicht zurück zahle. Ich habe aber gar nicht soviel zum es zurück zahlen. Vielen Dank
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Kommentare
Do, 04/01/2018 - 19:24
Birgit Rechsteiner
Wie lange machte er das schon so?
Do, 04/01/2018 - 19:24
Sandra Leonhardt
Seit 2012, seit der Scheidung
Do, 04/01/2018 - 19:27
Birgit Rechsteiner
Ist schwierig zu urteilen... Einerseits könnte man "Usanz" argumentieren, dass du das auch weiterin bekmst. Andererseits kann er mit Treu und Glauben beweisen, dass er das nicht gewusst hat...
Aber nach meiner Meinung darf er das und hat auch gute Chancen das durch zu setzen...
Do, 04/01/2018 - 19:27
Melii Schaurhofer
Ich denke er kann da nichts machen.. hört sich für mich an als ob er aus goodwill etwas mehr bezahlt hat und nun es zurück will.. sonst wäre das doch vertraglich geregelt oder nicht? Lese gerne mit
Do, 04/01/2018 - 19:31
Walter Büchi
den gerichtlich festgelegten unterhalt, kann er nicht einfach selbst kürzen.
mit dem scheidungsurteil hat man auch einen rechtstitel und kann ihn betreibungsrechtlich für den fehlbetrag belangen.
Do, 04/01/2018 - 19:33
Yvonne Widmer Hagger
Mein Mann hat seiner exfrau auch mehr gegeben als er müsste, als er dann mal ein Monat nicht zahlen konnte, wollte die ex ihn anprangern. Sie kahm nicht weit. Die schlichtungsstelle meinte das er immer mehr gab als er musste. So das es jetzt gleich aufgeht.
Do, 04/01/2018 - 19:35
Sandra Leonhardt
Nein es geht ja nicht drum, dass ich auf den Betrag bestehe, frage ja, ob ich ihm das zurück zahlen muss!
Do, 04/01/2018 - 19:55
Robert Schweng
Sandra Leonhardt sie sagen ja selbst, dass er ihnen zuviel bezahlt hat, weil er meinte das ihnen das Geld zusteht.
Da ihnen das Geld aber nicht zusteht, werden sie es wohl zurück zahlen müssen.
Allerdings meine ich auch, dass er Sie dafür erst betreiben müsste.
Ich würde daher mit ihm eine Abzahlung vereinbaren, damit sie beide Betreibungs bzw. Verfahrenskosten Kosten sparen können.
Sollte er nicht darauf eingehen bleibt wohl nur der Gang vor die Schlichtungsstelle und die entscheiden dann.
Do, 04/01/2018 - 20:15
Ciara Gomez
Es ist schon komisch, das 6 Jahre keiner von beiden gemerkt hat, dass die Unterhaltszahlungen nicht stimmen.
Bei zu wenig Unterhalt wäre das mit Sicherheit sofort aufgefallen! ???
Do, 04/01/2018 - 23:07
Walter Büchi
es könnte für den ex-mann schwer werden, die rückforderung durch zu setzen:
art. 62 or
Die ungerechtfertigt erlangte Bereicherung ist grundsätzlich zurückzuerstatten (OR 62 I). Der Entreicherte hat als Gläubiger gegen den Bereicherten als Schuldner eine Forderung, den sog. Bereicherungsanspruch.
art. 64 or
Eingeschränkt wird die Rückerstattungspflicht in Fällen, in denen der gutgläubige Empfänger zum Zeitpunkt der Rückforderung nicht mehr bereichert ist. Wer beweisen kann, dass er das erhaltene Geld bereits ausgegeben hat, muss es nicht mehr zurückzahlen (OR 64).
Gutgläubigkeit besteht, bis man sich der Bereicherung bewusst wurde oder bewusst hätte werden müssen. Wer mit der Rückerstattung rechnen musste, ist nicht gutgläubig.
https://www.ungerechtfertigte-bereicherung.ch/rechtsfolgen
Fr, 05/01/2018 - 12:57
Robert Schweng
Sandra Leonhardt hier ist noch ein ähnlich gelagerter Fall in der AWRi Datenbank.
Damals ging es um zuviel bezahlte Kinderzulagen, die zurück erstattet werden sollten. Viel Glück 😉
https://awri.ch/content/und-nochmal-eine-anonyme-frage-kinderzulagen-wur...