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Hallo zusammen und danke für die Aufnahme.
Ich habe auch gleich eine Frage und versuche diese möglichst kurz zu stellen.
Meine Freundin war in Mutterschaftsurlaub und musste auf Wunsch Ihrer Chefin im Anschluss Ferien nehmen. In den Ferien ereignete sich ein Bandscheibenvorfall. Sie wurde für Arbeitsunfähig erklärt und ging nach einer sehr unfairen Anwort ihrer Chefin auf Grund von schlechtem Gewissen arbeiten. Sie konnte das Arztzeugnis allerdings weil der Arzt selbst krank wurde erst später abgeben, was die Chefin aber wusste. Als sie püntlich am ersten Arbeitstag erschien bekam sie von Ihrer Chefin nicht nur ein Geschenk für unseren Neugeborenen Sohn sondern auch eine Änderungskündigung. Ich hab dem Ganzen per Schreiben widersprochen und heute kam ein Brief Ihrer Rechtschutz, in dem sie erklärte, dass Ihre Kündigung gültig ist, weil meine Freundin arbeiten war. Könnt Ihr mir sagen wer im Recht ist? Ich habe schon viele verschiedene Meinungen eingeholt, allerdings alle nicht zu 100%iger Sicherheit.
Liebe Grüsse und ein schönes Wochenende,
Moni und Steve
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Hallo zusammen und danke für die Aufnahme.
Ich habe auch gleich eine Frage und versuche diese möglichst kurz zu stellen.
Meine Freundin war in Mutterschaftsurlaub und musste auf Wunsch Ihrer Chefin im Anschluss Ferien nehmen. In den Ferien ereignete sich ein Bandscheibenvorfall. Sie wurde für Arbeitsunfähig erklärt und ging nach einer sehr unfairen Anwort ihrer Chefin auf Grund von schlechtem Gewissen arbeiten. Sie konnte das Arztzeugnis allerdings weil der Arzt selbst krank wurde erst später abgeben, was die Chefin aber wusste. Als sie püntlich am ersten Arbeitstag erschien bekam sie von Ihrer Chefin nicht nur ein Geschenk für unseren Neugeborenen Sohn sondern auch eine Änderungskündigung. Ich hab dem Ganzen per Schreiben widersprochen und heute kam ein Brief Ihrer Rechtschutz, in dem sie erklärte, dass Ihre Kündigung gültig ist, weil meine Freundin arbeiten war. Könnt Ihr mir sagen wer im Recht ist? Ich habe schon viele verschiedene Meinungen eingeholt, allerdings alle nicht zu 100%iger Sicherheit.
Liebe Grüsse und ein schönes Wochenende,
Moni und Steve
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Kommentare
Fr, 29/06/2018 - 18:48
Robert Schweng
Sybille Rellstab wenn sie arbeitsfähig war und arbeiten ging und die 16Wochen seit der Geburt rum waren, dann ist die Kündigung gültig.Was an der Aenderungskündigung war denn deiner Ansicht nach nicht korrekt?
Steve Kargel Selbst die Mobiliar hat ein Schreiben geschickt in dem auch stand, dass sie von der Chefin am 14.5. krank gemeldet wurde. Die Kündigung kam am 18.5. .
Sybille Rellstab Steve Kargel war sie krank geschrieben aber ist arbeiten gegangen, verstehe ich das richtig?
Steve Kargel Sybille Rellstab Exakt. Sie hat am Vortag Ihrer Chefin geschrieben, dass sie nivht weiss ob sie mit den Schmerzen die komplette Schicht durchhält und darauf kam die Antwort ob sie das OK findet was sie macht etc. . Aus schlechtem Gewissen ist sie dann arbeiten gegangen.
Birgit Rechsteiner Sie war arbeiten...
Und nachträgliche Zeugnisse sind nicht ok, wenn der Arzt krank war, kann er ja nicht beurteilen, ob sie arbeiten kann.
Zusätzlich herrscht nach einer gewissen Zeit auch bei Krankheit / unfall kündigen, ob sie da war oder nicht.
Zusätzlich, wenn die Rechtschutz etwas schreibt, wird es schon etwas dran haben. Eine Versicherung macht kaum Gefälligkeiten.
Andreas Thanner Das Problem hier liegt in der eigentlichen Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Kündigungszeitpunkt (teilweise) arbeitsunfähig war oder nicht. Diese Frage ist in der Praxis teilweise extrem schwer, oder gar nicht, zu beantworten und dann läuft es zuweilen auf ein sehr unschönes Gerichtsurteil hinaus.
Wir sind uns einig, dass bei (teilweiser) Krankschreibung nicht gekündigt werden kann. Die Sperrfristen greifen in diesem Beispiel.
Ein Arztzeugnis ist lediglich ein Indiz für die Arbeitsunfähigkeit und hat rechtlich keinesfalls den Status eines vollumfänglichen Beweises. Nach Gesetz muss für den Beweis der Arbeitsunfähigkeit nicht einmal ein Arztzeugnis vorgelegt werden: Der Beweis hierfür kann in jeglicher Form beigebracht werden.
Einerseits stellt sich Ihre Frau auf den Standpunkt zumindest teilweise arbeitsunfähig zu sein und es könne ihr deshalb nicht gekündigt werden. Andererseits hat sie an diesem Tag eine Arbeitsleistung erbracht - vielleicht sogar 100%.
Der Arbeitgeber kann sich nun auf den Standpunkt stellen, dass an diesem Tag keine Arbeitsunfähigkeit vorlag, da die Arbeitsleistung ja erwiesenermassen vollumfänglich erbracht wurde. Die Kündigung sei deshalb richtig und nicht zu beanstanden.
Ein Arztzeugnis, das die Arbeitnehmerin an diesem Kündigungstag (ob im Nachhinein oder nicht ist egal) arbeitsunfähig schreiben würde, hätte vor Gericht einen schweren Stand: De facto konnte die Arbeitnehmerin ja arbeiten und hat dies sogar bewiesen. Das könnte sogar soweit gehen, dass das Gericht die gesamte Arbeitsunfähigkeit als nicht erwiesen ansieht und eine Sperrfrist NACH der Kündigung auch nicht als rechtens ansieht.