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Hallo zusammen
Situation:
Ein bekannter war bei einem Vorstellungsgespräch und hat danach den Vertrag inkl. Personalreglement usw. per Email erhalten. Im Vertrag beim Absatz Arbeitszeit (Soll-Zeit) ist ihm dann folgendes aufgefallen (siehe Foto) ..
Die Stelle wäre in dieser genannten MS Abteilung. Es wurde an den Gesprächen aber nie davon gesprochen, dass sechs Tage die Woche gearbeitet werden muss. Nun hat er bei der Firma nochmals angefragt und es wurde ihm gesagt, dass dies nur sicherheitshalber" steht und für den Kundendienst gilt (welcher auch zur MS Abteilung gehört, aber nicht sein zukünftiger Job wäre) damit es keine Probleme gibt falls dann mal mehr gearbeitet werden müsste. Grundsätzlich gilt bei seinem Job Arbeitstage Montag- Freitag..
Das Ganze hat ihn jetzt sehr verunsichert. Wie seht ihr das? Ist das üblich, dass es im Reglement steht obwohl es für seinen zukünftigen Job gar nicht gilt sondern für eine bestimmte Abteilung?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Ein bekannter war bei einem Vorstellungsgespräch und hat danach den Vertrag inkl. Personalreglement usw. per Email erhalten. Im Vertrag beim Absatz Arbeitszeit (Soll-Zeit) ist ihm dann folgendes aufgefallen (siehe Foto) ..
Die Stelle wäre in dieser genannten MS Abteilung. Es wurde an den Gesprächen aber nie davon gesprochen, dass sechs Tage die Woche gearbeitet werden muss. Nun hat er bei der Firma nochmals angefragt und es wurde ihm gesagt, dass dies nur sicherheitshalber" steht und für den Kundendienst gilt (welcher auch zur MS Abteilung gehört, aber nicht sein zukünftiger Job wäre) damit es keine Probleme gibt falls dann mal mehr gearbeitet werden müsste. Grundsätzlich gilt bei seinem Job Arbeitstage Montag- Freitag..
Das Ganze hat ihn jetzt sehr verunsichert. Wie seht ihr das? Ist das üblich, dass es im Reglement steht obwohl es für seinen zukünftigen Job gar nicht gilt sondern für eine bestimmte Abteilung?
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Kommentare
Mi, 30/10/2019 - 12:34
Robert Schweng
Andreas Thanner Das ist korrekt. Nur der Sonntag ist ein grundsätzlich arbeitsfreier Tag. Der Samstag wird aus Sicht des Gesetzes als ganz normaler Arbeitstag, wie zum Beispiel der Montag, wahrgenommen.
Der AN muss die vertraglich vereinbarte Soll-Arbeitszeit von 42 Stunden innerhalb einer Arbeitswoche leisten. Die Arbeitswoche besteht grundsätzlich aus 6 Arbeitstagen. Der Arbeitgeber muss hingegen dafür besorgt sein, dass die gesetzlich zwingenden Ruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen eingehalten wird. Ein Anrecht auf ein Wochenende (ganzer Samstag und Sonntag) besteht nicht.
Das Personalreglement ist somit korrekt aufgesetzt und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Auch hat der AG für diese Eventualität bereits schriftlich kommuniziert, dass an einem Samstag gearbeitet werden kann, sofern Bedarf besteht. Wenn der AN diesen Passus so unterzeichnet kann er sich auch nicht mehr auf das Gewohnheitsrecht (Treu und Glauben) berufen.
Sabrina Perrotta Danke für die ausführliche Antwort. Müsste das Reglement aber nicht angepasst werden oder einen Vermerk ersichtlich sein, dass dies nicht gilt für seinen Job? .. Für ihn stellt sich nun die Frage ob er dieser Information Trauen kann, dass bei seinem Job Mo- Fr gilt
Birgit Rechsteiner Es wurde ja dargelegt, dass es in Einzelfällen stimmen kann...
Ein Personalreglement gilt für alle, für jeden Job da wieder etwas spezielles einpflegen würde zu weit gehen...
... wenn er es nicht drauf an kommen lassen will, dann sollen Sie im Arbeitsvertrag irgendwo vermerken, dass er am Samstag nicht zu arbeiten hat.
Wenn er aber die Antwort - für deinen Job gilt das nciht - schriftlich hat, dann ist er auf der sichereren Seite...
Andreas Thanner Sabrina Perrotta nein, dazu ist der AG nicht verpflichtet.
Ihr Bekannter möchte bei diesem AG in dieser MS Abteilung arbeiten. Der AG bietet ihm diese Offerte (Personalreglement) an. Nun kann Ihr Bekannter diese annehmen oder ablehnen.
Wenn es für ihn extrem wichtig ist am Samstag nicht zu arbeiten, sollte er dies mit dem AG schriftlich so festhalten. Ansonsten würde das Gericht im Streitfall nur diese Passage lesen und feststellen, dass der AN ja wusste das in dieser Abteilung auch samstags gearbeitet werden kann.