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hallo zusammen, sind "urteile" ohne unterschrift eines richters gültig? sprich nur unterschrift einer staatsanwältin
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hallo zusammen, sind "urteile" ohne unterschrift eines richters gültig? sprich nur unterschrift einer staatsanwältin
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:35
Karin Fo
(Admin) Handelt es sich wirklich um ein Urteil oder ist es ein Strafbefehl?
Fr, 02/06/2017 - 16:35
Nadia Fiordellisi
danke, sowohl als ob.
Fr, 02/06/2017 - 16:35
Karin Fo
(Admin) Sorry das kann ich mir jetzt nicht wirklich vorstellen, wie das beides sein kann. Kannst du das genauer erklären?
Fr, 02/06/2017 - 16:35
Nadia Fiordellisi
also, es geht um ein strafbefehl. dieser hat nur eine Assistenszstaatsanwältin unterschrieben. aber bevor ein strafbefehl erfolgt, muss nicht zuerst ein urteil gefällt werden ob schuldig oder nicht?
Fr, 02/06/2017 - 16:35
Karin Fo
(Admin) du meinst "Assistenzstaatsanwältin" oder?
Fr, 02/06/2017 - 16:35
Karin Fo
(Admin) ja dss ist normal. Ein Strafbefehl wird immer von einem (Assistenz-)Staatsanwalt unterschrieben. Ein Strafbefehl kann dann erlassen werden, wenn der Beschuldigte den Sachverhalt eingestanden hat oder auf andere Weise ausreichend geklärt ist. Ein Strafbefehl kann aber nur bei Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten, Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen, gemeinnütziger Arbeit oder Bussen ausgesprochen werden. In allen anderen Fällen geht das nicht und es gibt ein gewöhnliches Gerichtsverfahren mit einem Urteil von einem Richter. Bei einem Strafbefehel hat die beschuldigte Person die Möglichkeit eine Einsprache zu erheben. Wenn die Staatsanwaltschft dann weiter daran festhält geht der Fall vor Gericht und ein Richter fällt das Urteil. Wenn die beschuldigte Person mit dem Strafbefehl einverstanden ist und keine Einsprache erhebt wird der Strafbefehl rechtskräftig und vollstreckbar.