Hallo zusammen
Neulich habe ich einen Brief bekommen, indem steht, da ich Studentin bin & da sich das Gesetz nun geändert hat, muss ich neu jährlich 500.- Fr. an die AHV-Kasse bezahlen. Stimmt das?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Marco Forrer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja das ist korrekt. Die Höhe des Betrages weiss ich leider nicht. Dies sind die sogenannten NE(Nichterwerbstätigen)-Beiträge...

Hier zwei nützliche Links:
https://www.ahv-iv.ch/p/2.03.d

https://www.ahv-iv.ch/p/2.10.d

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Valentina Fanelli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja das musst du...selbst ohne einkommen da zahlst du einfach den Mindestbetrag

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Stefanie Rohner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja das ist gesetzlich, damit du später keine gekürzte Rente hast.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Daniele Procopio

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Naja. Gekürzte Rente ist relativ. Wenn du das Minimum zahlst. Hast du auch eine kleinere Rente oder gekürzte als beim Maximum.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Claudia Wild

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nicht ganz wenn es Fehljahre gibt und diese nicht mit den Jahren von 18-21 kompensiert werden können kommt es schon zu kürzungen.

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Daniele Procopio

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja ich weiss ich hab darin meine Ausbildung und es ist meine tägliche Arbeit. Ich sage nur " die Aussage wenn du 500 CHF im Jahr zahlst, kommt es zu keinen Kürzungen" ist so ja nicht richtig. Aber es ist mehr als wenn man nicht zahlt

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Claudia Wild

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Doch die ist absolut richtig. Wir haben eine Mindestrente. Gibt es allerdings diese nicht mehr im vollen Umfang sprich mit Kürzungen je nach Anzahl Fehljahre. Bitte nicht mischen.

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Daniele Procopio

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Der jährliche Mindestbetrag ist 478CHF. Wenn du verheiratet bist und dein Mann min 960 CHF im Jahr AHV zahlst. Entfällt es.

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Claudia Wild

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ab 21 sind das im min 478 im Jahr abhängig vom Einkommen

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) können wir uns darauf einigen, dass sie wohl das falsche gesagt, aber das richtige gemeint hat? Sie wollte wahrscheinlich einfach sagen, dass ihr allenfalls Beitragsjajre fehlen, wenn sie jetzt den Mindestbetrag nicht bezahlt.

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)