Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
hallo zusammen. mir wurde gekündigt und ich wurde die letzten beiden tage vor ende der kündigungsfrist krank für gesamt 32 tage. im glauben dass ich wieder auf stellensuche bin war ich bei meinem ravtermin, wo mein berater mir mitteilte dass sich die kündigungsfrist bei krankheit verlängert, und meine chefin von ihm daruber in kenntnis gesetzt wurde. daraufhin hab ich meiner chefin die arztzeugnisse gebracht da ich denke dass sie zu lohnfortzahlungen verpflichtet ist. sie ist jedoch klar der ansicht dass das nicht so ist, und streitet auch ab darüber in kenntnis gesetzt worden zu sein. ich habe versucht ihr freundlich klarzumachen weshalb ich diese annahme habe und dass wenn die arbeitslosenkasse der ansicht ist dass sie zahlen muss es wahrscheinlich auch vor gericht zu diesem schluss kommt. sie hat dann mehrmals gesagt dass sie nicht bereit sei meine ferien zu bezahlen da ich anscheinend vor einigen wochen gesagt haben soll dass ich keinen bock habe ( was schon stimmt- nur in vollig anderem kontext) und wenn ich geld sehen will vor arbeitsgericht muss. ich werde das nachste woche mit meiner rechtsschutzberatung anschauen aber wüsste gerne eure meinung dazu da ich nicht so versiert bin und zimlich irritiert uber ihr verhalten. es bestand kein arbeitsvertrag, die dauer der anstellung war 4 monate ( ohne evtl verlängerung) in der branche verkauf
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
hallo zusammen. mir wurde gekündigt und ich wurde die letzten beiden tage vor ende der kündigungsfrist krank für gesamt 32 tage. im glauben dass ich wieder auf stellensuche bin war ich bei meinem ravtermin, wo mein berater mir mitteilte dass sich die kündigungsfrist bei krankheit verlängert, und meine chefin von ihm daruber in kenntnis gesetzt wurde. daraufhin hab ich meiner chefin die arztzeugnisse gebracht da ich denke dass sie zu lohnfortzahlungen verpflichtet ist. sie ist jedoch klar der ansicht dass das nicht so ist, und streitet auch ab darüber in kenntnis gesetzt worden zu sein. ich habe versucht ihr freundlich klarzumachen weshalb ich diese annahme habe und dass wenn die arbeitslosenkasse der ansicht ist dass sie zahlen muss es wahrscheinlich auch vor gericht zu diesem schluss kommt. sie hat dann mehrmals gesagt dass sie nicht bereit sei meine ferien zu bezahlen da ich anscheinend vor einigen wochen gesagt haben soll dass ich keinen bock habe ( was schon stimmt- nur in vollig anderem kontext) und wenn ich geld sehen will vor arbeitsgericht muss. ich werde das nachste woche mit meiner rechtsschutzberatung anschauen aber wüsste gerne eure meinung dazu da ich nicht so versiert bin und zimlich irritiert uber ihr verhalten. es bestand kein arbeitsvertrag, die dauer der anstellung war 4 monate ( ohne evtl verlängerung) in der branche verkauf
Ansichten:
Archiv
- Januar 2018 (70)
- Februar 2018 (92)
- März 2018 (90)
- April 2018 (88)
- Mai 2018 (98)
- ‹ vorherige Seite
- 8 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Walter Büchi
mit welcher frist wurde gekündigt, 7 tage oder 1 monat?
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Jasmin Morrocan
war alles kompliziert.. eigentlich auf 7 tage das war aber nicht rechtmassig da probezeit vorbei war. ich bin dann nochmal bis ende monat arbeiten gegangen daher wohl 1 monat
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Jasmin Morrocan
danke dir. es liegt aber an mir das einzufordern nehm ich an?
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Amras Amandil
Jasmin Morrocan Richtig! Machen Sie alles per eingeschriebenem Brief und eine Kopie an die Arbeitslosenkasse. Für die es wichtig. Nur keine Angst - das Gesetz ist auf Ihrer Seite. Guts gelingen. Und gehen Sie ruhig mit der Chefin vor Gericht. Dann kommt sie auf die Welt 😊
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Robert Schweng
Jasmin Morrocan hier ist ein Interessanter Artikel dazu:
https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitsrecht/arbeitsvertrage-engagement...
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Jasmin Morrocan
danke. der vertrag war mündlich so gelten branchenübliche bedingungen da nie etwas abgemacht war von befristeter anstellung
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Robert Schweng
Jasmin Morrocan Zitat aus dem obigen Link: "Unklare Dauer
Rolf Kramer (alle Namen geändert) wird von einer Firma eingestellt, die gerade ungewöhnlich viele Aufträge zu bewältigen hat. Der Geschäftsführer stellt klar, dass es nicht um eine dauerhafte Beschäftigung gehe; Kramer könne nur so lange bleiben, wie es genügend Arbeit gibt. Vier Monate später ist es so weit: Rolf Kramer brauche nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen, erklärt ihm der Chef.
Damit befindet er sich allerdings auf dem Holzweg. Ein Vertrag, dessen Dauer so ungenau definiert wurde, gilt als unbefristet und muss daher normal gekündigt werden - also im ersten Dienstjahr mit einmonatiger Frist."
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Priska Meyer
Ja die lohnvorzahlungspflicht besteht. Wir sind zurzeit im selben krieg mit meinem mann und seinem chef