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Hallo zusammen, mir ist ein Fehler unterlaufen bei einerArbeit, hier alles in Kürze:
Ich lackierte kurz bevor wir los reisten( Weltreise)im (April/Mai 2017) eine Harley, leider ist ein Fehler passiert und dass ging in die Hose. Also musste/ wollte ich Garantie dafür übernehmen und sagte dem Kunden er solle das Motorrad zum Lackierer meiner Wahl bringen und er würde es frisch lackiert zurück erhalten,sämtliche kosten übernehme ich (August 2017). Dann passierte fast ein Jahr nichts und sein Mechaniker der mir den Auftrag besorgte meldete sich (Mai 2018) und forderte genau dies von mir ein. Ich stimmte zu mit der Bedingung das es nicht teuerer kommt als die 2000.- die ich dafür bekam. Da ich sonst das geld einfach zurück überweisen werde. Nun kam die Rechnung, der Lackierer meiner Wahl kostete 1630.- mit Freundschaft's Rabatt 1200. Der Mech. gab in dieser zeit aber noch eine Expertise über den lack in Auftrag für 236.40 dann lies er wieso auch immer extern den alten Lack runter schleifen für weitere 603.10 und seine eigene Rechnung war 1391.40. Also insgesamt 1994.5. In den 1391.4 waren rund 880 für die Demontage und Montage, der Rest waren Fahrkosten holen/ bringen von 275 und eben dieses Gutachten. Nun bin ich der Meinung nur für meine Verpetzte Arbeit haftbar zu sein.
800.- gab ich aus meiner Meinung nach Goodwill für die Demontage und montage, von allem Anderen wusste ich bis zum heutigen Tage nix und Gab das auch nie jemandem in Auftrag. Fahrtkosten möchte ich nicht übernehmen da ich denke es ist dem Kunden zumutbar seine schlecht lackierte Harley selbst zum Lackierer zu fahren. Welcher die Montage Arbeiten ebenfalls hätte erledigen können, die ganze Arbeit von a -z hätte erledigen können.
Nun wollte ich euch um rat fragen wie das rechtlich ausschaut? Ich hoffe mir kann da jemand eineAntwort geben. Ich möchte niemanden Prellen aber so finde ich das nicht fair.
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Hallo zusammen, mir ist ein Fehler unterlaufen bei einerArbeit, hier alles in Kürze:
Ich lackierte kurz bevor wir los reisten( Weltreise)im (April/Mai 2017) eine Harley, leider ist ein Fehler passiert und dass ging in die Hose. Also musste/ wollte ich Garantie dafür übernehmen und sagte dem Kunden er solle das Motorrad zum Lackierer meiner Wahl bringen und er würde es frisch lackiert zurück erhalten,sämtliche kosten übernehme ich (August 2017). Dann passierte fast ein Jahr nichts und sein Mechaniker der mir den Auftrag besorgte meldete sich (Mai 2018) und forderte genau dies von mir ein. Ich stimmte zu mit der Bedingung das es nicht teuerer kommt als die 2000.- die ich dafür bekam. Da ich sonst das geld einfach zurück überweisen werde. Nun kam die Rechnung, der Lackierer meiner Wahl kostete 1630.- mit Freundschaft's Rabatt 1200. Der Mech. gab in dieser zeit aber noch eine Expertise über den lack in Auftrag für 236.40 dann lies er wieso auch immer extern den alten Lack runter schleifen für weitere 603.10 und seine eigene Rechnung war 1391.40. Also insgesamt 1994.5. In den 1391.4 waren rund 880 für die Demontage und Montage, der Rest waren Fahrkosten holen/ bringen von 275 und eben dieses Gutachten. Nun bin ich der Meinung nur für meine Verpetzte Arbeit haftbar zu sein.
800.- gab ich aus meiner Meinung nach Goodwill für die Demontage und montage, von allem Anderen wusste ich bis zum heutigen Tage nix und Gab das auch nie jemandem in Auftrag. Fahrtkosten möchte ich nicht übernehmen da ich denke es ist dem Kunden zumutbar seine schlecht lackierte Harley selbst zum Lackierer zu fahren. Welcher die Montage Arbeiten ebenfalls hätte erledigen können, die ganze Arbeit von a -z hätte erledigen können.
Nun wollte ich euch um rat fragen wie das rechtlich ausschaut? Ich hoffe mir kann da jemand eineAntwort geben. Ich möchte niemanden Prellen aber so finde ich das nicht fair.
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Kommentare
Di, 14/08/2018 - 11:45
Robert Schweng
Robert Schweng Ich gehe davon aus, dass sie den Mangel , den sie verursacht haben auch anerkannt haben.
Der Mangel wurde offensichtlich gerügt, so, dass sie hätten nachbessern können.
Da sie selbst den Mangel nicht nachgebessert haben, musste eine andere Werkstatt diesen beseitigen.
Und nein, es ist dem Kunden nicht zumutbar die Fahrtkosten aufzubrummen, da ja Sie diesen Aufwand verusacht haben.
Daher ist das m..E. Rechtens. ?