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Hallo zusammen meine Frage: Wohnung gemietet bis 31.10.2015 zu 68m2 (gem. HNK-abrg Vorvermieter). Neue Verwaltung HNK für 77m2 demzufolge höhere Kosten. Antwort Aenderung der m2Zahlen infolge Neuvermessumg durch Archtekten, dies nach meinem Auszug. Muss ich die höhrerm Kosten akzeptieren? da ja alle Wohnungen angepasst wurden gäbe es keinen entscheidenden Unterschied????? Schreiben der Verwaltung. Besten Dank für Antwort.
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Hallo zusammen meine Frage: Wohnung gemietet bis 31.10.2015 zu 68m2 (gem. HNK-abrg Vorvermieter). Neue Verwaltung HNK für 77m2 demzufolge höhere Kosten. Antwort Aenderung der m2Zahlen infolge Neuvermessumg durch Archtekten, dies nach meinem Auszug. Muss ich die höhrerm Kosten akzeptieren? da ja alle Wohnungen angepasst wurden gäbe es keinen entscheidenden Unterschied????? Schreiben der Verwaltung. Besten Dank für Antwort.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:27
Karin Fo
(Admin) wenn die Wohnung erst nach deinem Auszug neu vermessen wird, ist das ja nicht mehr dein Problem oder verstehe ich da etwas falsch?
Fr, 02/06/2017 - 16:27
Trudi Helg
ja stimmt schon, aber ich zahle die HNK 01.04.204-31.03.2015 aufgrund der neuen m2. das finde ich nicht Rechtens
Fr, 02/06/2017 - 16:27
Trudi Helg
die Verwaltung hat per 01.04. gewechselt... daher alte/neue m2. alle Mieter wurden gekündigt (Gesamtsanierung)
Fr, 02/06/2017 - 16:27
Carolin Metzler
Also wenn sies bei allen im gleichen Verhältnis erhöhen, kommts unterm strich doch aufs gleiche raus, weil die Verhältnisse gleich bleiben... Und dann spielts ja keine rolle, wenn der gesamtbetrag umgelegt wird.... Die effektiv angefallenen heizkosten ändern sich ja dadurch nicht
Fr, 02/06/2017 - 16:27
Karin Fo
(Admin) am einfachsten wäre es, wenn du einfach mal bei den anderen Hausbewohnern nachfragst, ob sich deren Wohnflächen im gleichen Umfang erhöht haben wie bei dir. Wenn ja dann stimmt sie Aussage der Verwaltung, denn dann bleibt ja dein Anteil am ganzen gleich gross...