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Hallo Zusammen
Meine Frage: Wenn ich z.B. eine geschützte Marke/Logo (z.B. Automarke/ganzes Auto mit erkennbarem Logo usw.) auf ein Glas graviere und verschenke, verletzte ich da irgend ein Gesetz (Urheberrecht)?
Danke
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Meine Frage: Wenn ich z.B. eine geschützte Marke/Logo (z.B. Automarke/ganzes Auto mit erkennbarem Logo usw.) auf ein Glas graviere und verschenke, verletzte ich da irgend ein Gesetz (Urheberrecht)?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:52
Robert Schweng
(Laie) Nein, Sie verstossen damit gegen kein Urheberrecht denn Sie sind ja der Urheber.
Evtl. könnte das Markenrecht betroffen sein, aber im privaten Bereich würde ich da kein Problem sehen.
Fragen Sie doch am besten mal in einem Tättoo Studio.
Wenn z.B: jemand zu einem Tättowierer geht und sagt, ich möchte das WMB Logo 😉 auf den Oberarm tätowiert haben,
kann m.E. der Tättowierer nicht belangt werden.
Di, 15/08/2017 - 15:52
Valentin Vieli
Probleme wird es nur geben, wenn man damit Handel treiben würde. Bei einem Geschenk kann da gar nichts passieren.