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Hallo zusammen mein Untermieter bezahlt die letzte Miete nicht ..nach7 jahren...er bekam eine voll möbielierte Wohnung..4 ein halb Zimmer...und behauptet nun ..er hätte zuviel bezahlt..was kann ich tun?Mietvertrag ist vorhanden..aber Betreibung bringt nicht viel zuvielBetreibungen..
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Hallo zusammen mein Untermieter bezahlt die letzte Miete nicht ..nach7 jahren...er bekam eine voll möbielierte Wohnung..4 ein halb Zimmer...und behauptet nun ..er hätte zuviel bezahlt..was kann ich tun?Mietvertrag ist vorhanden..aber Betreibung bringt nicht viel zuvielBetreibungen..
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Kommentare
Mo, 17/12/2018 - 20:34
Robert Schweng
Ciara Gomez Betreiben wird wohl der einzige weg sein.
Auch wenn eine Betreibung jetzt erfolglos ist, weisst Du ja nicht ob er vielleicht doch mal zu Geld kommt(Lotto,Erbe). 🙄😎😎
Armin Moser Betriiibä loh.
Wen där cha sich allei ä 4.5 Zimmer Wohnig leischte, dän hät där ous Gäld!
Méli Margrith Ella Was heisst zu viel bezahlt?
Astrid Rutishauser Das Haus kostet 1450 aber ohne Nebenkosten wie Strom Wasser Abwasser Heizung usw.Die Nebe nkosten belaufen sich auf ca 800 pro monat ink strom fürs ganze Haus...altes schlecht isoliertes Haus...4000 gas im jahr..und er bezahlte 1040 inkl.alles hatte aber 4 ein halb zimmer und ich nur 3zimmer wohnung..
Kurt Egli Wenn er mit der Miete im Verzug ist können sie ihm ausserordentlich Kündigen.
Das Gesetz hat für solche Fälle die Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung eingeräumt. Die ausserordentliche Kündigung infolge Zahlungsverzug ist aber für Vermieterinnen und Vermieter aufgrund der einzuhaltenden Fristen und Termine mit gewissen Schwierigkeiten verbunden.
Die Voraussetzungen einer ausserordentlichen Kündigung infolge Zahlungsverzug sind im Gesetz Art. 257 d OR festgehalten:
Folgende Voraussetzungen / Anforderungen müssen demnach erfüllt sein:
Zahlungsverzug des Mieters
Nach Zahlungsverzug des Mieters muss der Vermieter schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und ihm androhen, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis gekündigt werde. Diese Frist beträgt mindestens zehn Tage, bei Wohn- und Geschäftsräumen mindestens 30 Tage.
Bei Ausbleiben der Zahlung kann der Vermieter fristlos, bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.
Hanspeter Buff und eine Kaution, hatte er die wenigstens bezahlt?? Kannst es doch mit der verrechnen, oder nicht??