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Hallo zusammen mal eine frage..kennt sich wer aus mit wohnungsübergabe?hat man da tatsächlich ne vorgabe von löchern in den wänden?wenn ja dürfen sie es von der kaution abziehen?und wie viel löcher sind standart oder besser gesagt erlaubt?
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Hallo zusammen mal eine frage..kennt sich wer aus mit wohnungsübergabe?hat man da tatsächlich ne vorgabe von löchern in den wänden?wenn ja dürfen sie es von der kaution abziehen?und wie viel löcher sind standart oder besser gesagt erlaubt?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:52
Angela Berisha Bucher
umso länger du inere wohnig bisch umso weniger musch zahle fürd abnutzig. und hesch ja nimi a e husratsversicherig.
Fr, 02/06/2017 - 14:52
Sändy Barmettler
http://www.umzugsratgeber.ch/mietrecht/12-mietschaeden luäg do chasch alles nohlesä 😊
Fr, 02/06/2017 - 14:52
Robert Schweng
Cornelia Marthaler (Admin) du kannst soviele Löcher bohren wie Du möchtest, Du musst Sie beim Auszug einfach wieder zuspachteln!
Fr, 02/06/2017 - 14:52
Pati Rychener
(Eigene Erfahrung)Ja der Vermieter kann es von der Kaution abziehen oder er sendet euch eine Rechnung für die Kosten.Aber am einfachsten wäre es ,wenn ihr die Löcher selbst zuspachtelt.
Fr, 02/06/2017 - 14:52
Rebekka von Niederhäusern
Nägel müssen akzeptiert werden. Dübellöcher gehen auf deine Kosten.
Fr, 02/06/2017 - 14:52
Cornelia Marthaler
Naja mit nägel kann ich keine wohnwand aufhänken??und wände sind echt scheisse dort?also wirde alles gedüpelt
Fr, 02/06/2017 - 14:52
Rebekka von Niederhäusern
Cornelia Marthaler eben nicht. Keine sind erlaubt. Machs sie vor der übergabe zu und fertig?
Fr, 02/06/2017 - 14:52
Jacek Kwasny
gar keine, es sei, sie waren schon vorher da und sind im Übernahmeprotokoll der Wohnung erwähnt