Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
hallo zusammen
kurze frage: wenn mein kater einen anderen verklopft, beide tragen verletzungen davon. der andere besitzer geht zum ta, ich pflege meinen kater zu hause, da niemand ihn anlangen kann. muss ich die ta-rechnung bezahlen?
Bewertung:
(1 Stimme)
hallo zusammen
kurze frage: wenn mein kater einen anderen verklopft, beide tragen verletzungen davon. der andere besitzer geht zum ta, ich pflege meinen kater zu hause, da niemand ihn anlangen kann. muss ich die ta-rechnung bezahlen?
Bewertung:
(1 Stimme)
Ansichten: 6
Archiv
- Oktober 2016 (195)
- November 2016 (172)
- Dezember 2016 (170)
- Januar 2017 (112)
- Februar 2017 (75)
- ‹ vorherige Seite
- 5 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 12/04/2019 - 21:20
Robert Schweng
Manuel Müller Nein. https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/themen/ganz-tierisch/d...
Sandra Küttel Nein glaube nicht, weil katzen streunen oder so haften besitzer glaub nicht.lg