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Hallo zusammen
Kurze Frage:
mein alter Arbeitgeber schuldet mir seit dem April Spesenzahlungen ( es wurde gefordert das diese selbst vorgeschossen wird ) jedoch bekomme diese bis jetzt immer noch nicht- da es ein Verein war in dem ich arbeitete und kein normaler Betrieb.
Jetzt zu meiner Fragen: Betreiben lohnt sich ja nicht da dieser Verein hohe Schulden hat. Wie komme ich doch noch zu meinem Geld? Darf ich in die Öffentlichkeit? Damit meine ich eher regionale Sportzeitungen welche über diese Sportart immer informiert.
Viiiielen Dank =)
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Hallo zusammen
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mein alter Arbeitgeber schuldet mir seit dem April Spesenzahlungen ( es wurde gefordert das diese selbst vorgeschossen wird ) jedoch bekomme diese bis jetzt immer noch nicht- da es ein Verein war in dem ich arbeitete und kein normaler Betrieb.
Jetzt zu meiner Fragen: Betreiben lohnt sich ja nicht da dieser Verein hohe Schulden hat. Wie komme ich doch noch zu meinem Geld? Darf ich in die Öffentlichkeit? Damit meine ich eher regionale Sportzeitungen welche über diese Sportart immer informiert.
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Kommentare
Mi, 12/09/2018 - 12:41
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner ... du müsstest dann allenfalls mit einer Verleumdungsklage rechnen...
Wenn der Verein schon schulden hat - dann prüf doch sicherheitshalber mal noch die Zahlungen an AHV und BVG - evt. (ich hoffe es natürlich nicht) hast du dann ganz andere Probleme!
Weissen Beat Vor einer Klage wegen Verleumdung bräuchten Sie aber keine Angst zu haben, da Sie ja nicht wider besseres Wissen handeln.
Eine Klage wegen übler Nachrede wäre allenfalls ungemütlich, falls Sie Ihre Behauptung nicht beweisen könnten.
Werner M. Rohr Du bist also vom Verein angestellt, selbst kein Vereinsmitglied oder zumindest nicht im Vorstand und auch nicht ehrenamtlich tätig. Oder anders gesagt, der Verein ist dein Arbeitgeber und du bist dem Verein einzig als Angestellte verbunden?
In diesem Fall ändert nichts gegenüber jedem anderen Arbeitsvertragsverhältnis. Fordere unter Fristsetzung die überfällige Überweisung der von dir gemäss Spesenbeleg vorgeschossenen Gelder, du kannst auch direkt einen Zahlungsbefehl auslösen. Danach geht alles seinen Gang. Ist bzw. geht der Verein in Liquidation, werden Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmenden vorrangig eingestuft. Wie hier schon empfohlen, würde ich sofort prüfen lassen, ob die Beiträge der AHV/IV /EO (1. Säule) und die Arbetgeberbeiträge der PK durch den Verein korrekt und vollständig geleistet wurden.