Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo Zusammen
Kurze frage ich habe mir vor 3 wochen die rechte hand gebrochen und zurzeit arbeite ich im būro bei einer Versicherungsgesellschaft.. ich hab ein arztzeugnis von 5 Wochen bekommen jetzt verlangt meine chefin das ich trotz arztzeugnis zur arbeit komme obwohl ich rechtshānderin und mit links nicht viel helfen und machen kann im būro..
Darf sie das verlagen? habe angst das ich dann eine kūndigung bekomme oder die in der firma falsch von mir denken..
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo Zusammen
Kurze frage ich habe mir vor 3 wochen die rechte hand gebrochen und zurzeit arbeite ich im būro bei einer Versicherungsgesellschaft.. ich hab ein arztzeugnis von 5 Wochen bekommen jetzt verlangt meine chefin das ich trotz arztzeugnis zur arbeit komme obwohl ich rechtshānderin und mit links nicht viel helfen und machen kann im būro..
Darf sie das verlagen? habe angst das ich dann eine kūndigung bekomme oder die in der firma falsch von mir denken..
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 13
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:51
Birgit Rechsteiner
So weit ich weiss, ist es legitim eine Arbeit zu verlangen, die Machbar ist, sofern es den Heilungsprozess nicht benachteiligt.
Z.b. Telefondienst (ohne Notizen schreiben).
Künden können sie dir nicht, wenn du dich weigerst hin zu gehen. Schlecht denken dürfen und werden Sie!
Di, 15/08/2017 - 15:51
Sibylle Steiner
was ist das denn für eine Versicherungsgesellschaft?!? wenn du trotz Arbeitsunfähigkeit arbeiten gehst und der Heilungsprozess verlängert sich, können die Versicherungsleistungen vom Unfallversicherer oder der Krankenkasse gekürzt werden. ausser der Arzt schreibt im Arztzeugnis explizit für welche Arbeiten die Arbeitsunfähigkeit nicht gilt. sollte dein Chef darauf bestehen, dass du arbeiten gehst, meldest du das der Unfallversicherung oder der Krankenkasse und die werden dem Chef schon mitteilen, dass man während der Arbeitsunfähigkeit nicht arbeitet.
Di, 15/08/2017 - 15:51
Markus Meyer
wenn in deinem ärztlichen Zeugnis drin steht: 100 % arbeitsunfähig (oder unfall) dann hast du im Geschäft nichts verloren. Heisst...NEIN, darf sie nicht
Di, 15/08/2017 - 15:51
Valbona Zumberi
Ja bei mir steht im zeugnis das ich 100% nicht arbeitsfāhig bin aber ich erledige im geschāft viele sachen die eigentlich meine chefin machen muss daher glaube ich will sie das ich komme
Di, 15/08/2017 - 15:51
Markus Meyer
Solltest du tatsächlich arbeiten gehen und dir passiert erneut etwas....kriegst du riesen probleme mit der Versicherung. Lass es
Di, 15/08/2017 - 15:51
Monique Schmidli-Rieder
Schliesse mich meinen vorschreibern an. Und wenn du gehst, deine Chefin dein Zeugnis bei der Versicherung einreicht und von der Versicherung auch für die ganze Zeit Geld erhält, ist dies sogar versicherungsbetrug.
Di, 15/08/2017 - 15:51
Alina Epp
Wenn du Krankgeschrieben bist und etwas passiert auf der Arbeit zahlt niemand. Entweder mit dem Hausarzt Krankschreibung Anpassen oder Zuhause bleiben.
Di, 15/08/2017 - 15:51
Ingo Laible
Kaffee kann man doch mit links oder rechts machen, aber rechtlich ist es wohl verboten, krank zur Arbeit zu erscheinen, aber auch mit gebrochenen Fuss kann man evtl zur Arbeit gehen, also kommt immer drauf an, ob man die Arbeiten machen kann, und wie und warum man krankgeschrieben ist....
Di, 15/08/2017 - 15:51
Valentin Vieli
Oftmals werden Arztzeugnisse unklar in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeit formuliert. Beispielsweise wird die Dauer nicht klar geregelt oder aber eine teilweise Arbeitsunfähigkeit wird nicht klar umschrieben (Tätigkeiten).
In solchen Fällen kann beim Arzt nachgefragt werden, wie das Arztzeugnis bei diesem Unfall zu verstehen ist oder bis wann die Arbeitsunfähigkeit dauert. Das Arztgeheimnis bezieht sich nicht auf Ihre berechtigten Anliegen, präzise Auskünfte zur Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.
Der Arbeitgeber hat absolut das Recht, auch eine Mitarbeiterin mit einer gebrochenen Hand zur Arbeit im Büro aufzubieten. Es gibt vermutlich diverse Tätigkeiten (Telefon, Empfang), die man auch mit einer eingebundenen Hand erledigen kann. Strafbar wäre allerdings, wenn der Arbeitgeber diesen Fall der obligatorischen Unfallversicherung anmeldet und sich dadurch bereichert.
Wenn ich als Arbeitnehmerin trotz Aufforderung des Arbeitgebers nicht im Büro erscheine, wäre eine mögliche Kündigung denkbar und in diesem Fall sogar vor Arbeitsgericht geschützt.