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Hallo zusammen
Kurz eine frage, ich habe 2 Wohnungen eine in Zürich und eine im Kanton Tessin, im Tessin ist es meistens so dass man ein 3 Jahren vertrag abschliessen muss. Egal ob man ein Nachmieter findet oder nicht.
Beim Rechtsschutz habe ich angerufen und sie sagen mir man könnte nichts mache oder es beim mietverband versuchen.
Gibt es eine Möglichkeit aus dem vertrag zu kommen? Wie z.B wenn man krank ist und nicht mehr 100% arbeiten kann und somit verdient man auch nicht mehr so viel um siech die Mietzins leisten zu können. Oder wenn man einfach weg muss z.B wenn die Ortschaft unpraktisch ist usw.
Mein Vermieter habe ich noch nicht gefragt da die eigentlich auf solche Fragen nie gut reagieren. Was denkt ihr? Hat jemand Erfahrungen?? Kann man da wirklich jemand festhalten. Man kann ja nie so weit voraus sagen was ist. (z.B man kann sich eigentlich eine teure Wohnung leisten kann und was passieren (Krankheit, Arbeitslos usw) und schon hat man weniger Geld oder muss es für was anderes aufgeben). Danke und Grüsse
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Hallo zusammen
Kurz eine frage, ich habe 2 Wohnungen eine in Zürich und eine im Kanton Tessin, im Tessin ist es meistens so dass man ein 3 Jahren vertrag abschliessen muss. Egal ob man ein Nachmieter findet oder nicht.
Beim Rechtsschutz habe ich angerufen und sie sagen mir man könnte nichts mache oder es beim mietverband versuchen.
Gibt es eine Möglichkeit aus dem vertrag zu kommen? Wie z.B wenn man krank ist und nicht mehr 100% arbeiten kann und somit verdient man auch nicht mehr so viel um siech die Mietzins leisten zu können. Oder wenn man einfach weg muss z.B wenn die Ortschaft unpraktisch ist usw.
Mein Vermieter habe ich noch nicht gefragt da die eigentlich auf solche Fragen nie gut reagieren. Was denkt ihr? Hat jemand Erfahrungen?? Kann man da wirklich jemand festhalten. Man kann ja nie so weit voraus sagen was ist. (z.B man kann sich eigentlich eine teure Wohnung leisten kann und was passieren (Krankheit, Arbeitslos usw) und schon hat man weniger Geld oder muss es für was anderes aufgeben). Danke und Grüsse
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Kommentare
Do, 14/12/2017 - 16:03
Walter Büchi
laut or 264 (vorzeitige rückgabe) kann jederzeit ein zumutbarer solventer nachmieter gestellt werden, um früher aus dem mietververtrag zu kommen.
der vermieter muss diesen akzeptieren oder den mieter aus dem vertrag entlassen!
diesen rechtsschutz würde ich jedenfalls sofort kündigen!
https://www.nach-mieter.ch/vorzeitige-rueckgabe-or-264
Do, 14/12/2017 - 18:19
AWRI Ratgeber
Guten Abend.
Hier ist noch ein Beitrag zum Thema Nachmieter, der interessant für sie interessant sein könnte:
https://awri.ch/content/thema-nachmieter-wieviele-nachmieter-muss-ich-br...
Do, 14/12/2017 - 19:09
Ciara Gomez
Alessandro Savastano Du braucht nur einen Nachmieter finden wie oben beschreiben und Du bist raus aus dem Vertrag.
Dein Vermieter kann schon gar nicht im voraus einen Nachmieter ablehnen! ???