Hallo Zusammen

Kennt sich jemand mit dem Arbeitsrecht aus?
Aktuelle schwierige Situation...
Arbeitnehmer ist seit November 2016 angestellt und simuliert & macht eins auf "krank" seit dem 26.04.2017. Danach wieder 1 Tag (zu spät) zur Arbeit erschienen- hat aber Arbeit verweigert -die Arbeitgeberin verbal angegriffen und gesagt er arbeitet nicht bevor sie keine Kündigung gibt- da er aufs RAV möchte. Da reduzierte Arbeit ist und er 80% runter musste ,wollte er den neuen Vertrag nicht unterschreiben und macht seit dann auf "Psycho" mit Arztzeugnissen vom Psychiatrischen Dienst im Spital.
Nun meine Frage bis zum 1.ten Dienstjahr ist die Sperrfrist 30 Tage dies wäre ja schon vorbei aber der Arbeitnehmer hat ein Arztzeugnis bis 31.05.2017 darf man Ihm trotzdem kündigen? Am besten noch Fristlos, da die Zusammenarbeit durch dAs drohen der Arbeitgeberin nicht mehr zumutbar ist und intime Fragen an Patienten gestellt wurden welche klar verboten sind zudem noch sexuells Verhältniss mit einer Patientin?

Sorry sehr durcheinander geschrieben - hoffentlich kommt man draus- jedoch bin ich dankbar auf jeden Rat!!! 😊

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Kommentare

Boban-Dragica Spasovski

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Nach der abgelaufenen Sperrfrist kann man das Arbeitsverhältnis mit Einhaltung der K-frist auflösen.

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Ady Gisler

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Dies ist so! So oder so!
Nach der Sperrfrist kann auch Freigestellt werde! Muss aber der Dauer der Kündigungsfrist entlöhnen! Ausser der Arbeitnehmer geht in dieser Zeit einem neuen Job nach!

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Jovana Vujasanin Kokot

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Dankeschön, dies ist mir klar. Jedoch ist aus oben erwähnten Gründen die weitere Zusammenarbeit und Zumutbar was infolge eine fristlose wäre.. wäre dies möglich?

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Ady Gisler

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Aus wichtigen Gründen können Arbeitgeber wie Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis jederzeit auflösen, so steht es in Art. 337 OR. Ein wichtiger Grund liegt vor,

wenn es einer Partei nicht mehr zumutbar ist, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist mit der anderen zusammenzuarbeiten, oder
wenn das Vertrauensverhältnis grundlegend gestört ist.
Die fristlose Auflösung ist ein Notventil und wird daher in der Gerichtspraxis nur dann geschützt, wenn der Anlass zu Kündigung ausreichend gravierend ist.

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Ady Gisler

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Nachtrag:

Ein wichtiger Grund kann dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer strafbare Handlungen begeht. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese am Arbeitsplatz oder in der Freizeit erfolgen.

Eine fristlose Entlassung ist bei folgenden Verfehlungen am Arbeitsplatz gerechtfertigt, sofern diese ausreichend schwerwiegend sind:

Veruntreuung von Kunden- oder Firmengeldern

Fälschung von Arbeits- oder Spesenrapporten

absichtliches Falschtippen an der Kasse

Sabotage gegenüber dem Arbeitgeber oder Mitarbeitenden

absichtliche Gefährdung von Sachen oder Personen

Diebstahl oder Sachentwendung am Arbeitsplatz

Annahme von Schmiergeldern

Anzetteln einer Schlägerei, Tätlichkeiten

massive Beschimpfungen und Beleidigungen am Arbeitsplatz

Quelle:Weka

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Brizit Kapcak-Saric

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Genau...kannst kündigen da sperrfrist vorbei ist...musst aber 1 monat kündigungsfrist gehalt noch bezahlen...

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Allma Kiki

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Wie Boban-Dragica Spasovski schon erwähnt, wenn die 30 Tage Sperrfeist durch ist kann mann Kündigen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Es muss nicht zwingend Fristlos sein, man kann auch kündigen und den AN freistellen, d.h. er muss die Kündigunsfrist nicht arbeiten kommen.

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Allma Kiki

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Also wenn das Arbeitsverhältnis noch diesen Monat aufgelöst werden sollte, dann muss sehr schnell gehandelt werden, den morgen ist der 30.5 wenn diese Frist verpasst wird, kann erst Ende des nächsten Monat gekündigt werden und dann noch eine KüFri von einem Monat. Mein Tip: Ķündigung schreiben und diese persönlich übergeben und unterschreiben lassen.

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