Hallo zusammen
Kennt sich jemand mit Bussgeldern aus dem Ausland aus? Konkret geht es um eine Busse aus Belgien aufgrund zu schnellem Fahren. Ich habe den Bussenzettel erhalten, jedoch ohne den Betrag, ich soll erst einige Angaben ausfüllen und einreichen.

Ich möchte einfach wissen wie es gesetzlich aussieht. Kann man in der Schweiz dafür zur Rechenschaft gezogen werden? Was passiert wenn man nicht bezahlt? Scheinbar besteht ein solches Abkommen nur mit Frankreich (gemäss Internet)..

Merci

Bewertung: 
5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Milos Kovacevic Sie machets über e anders land i ha au buess übercho in serbie und ned zahlt - 6 mönet spöter hanis ide Schwitz becho (über ungarn hends gmacht) statt 15.- hani am schluss 150 zahlt

Eveline Gutmann ich finde, wenn man zu schnell fährt und das Pech hat, vom Radar gefilmt zu werden, soll man auch dazu stehen. Egal wo man gewesen ist. In der Schweiz könntest du auch nicht einfach nicht bezahlen. Meine Meinung

Patrick L. Surber "Andere Länder, andere Sitten. Sich daran anzupassen, ist ein Gebot der Höflichkeit. Und die Unhöflichen erinnert das Bundesgericht daran, dass notfalls Schweizer Gerichte das ausländische Recht durchsetzen werden."
https://www.srf.ch/news/schweiz/tempoueberschreitung-im-ausland-billett-...

Stefan Meister 1. Einleitung
„Verkehrsbusse aus dem Ausland“
Mit dieser oft diskutierten Frage befasst sich der vorliegende Aufsatz und beantwortet sie im Folgenden anhand eines Überblicks über die aktuellen Rechtsverhältnisse zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern (Frankreich, Deutschland, Italien, Fürstentum Liechtenstein, Österreich und die Niederlande) sowie über die geltende Rechtslage hinsichtlich der Vollstreckung von ausländischen Verkehrsbussen in der Schweiz.
2. Rechtsgrundlagen
2.1 Völkerrechtliche Ausgangslage Aus dem Grundsatz der territorialen Souveränität resultiert das Verbot für einen Staat, auf fremdem Territorium Handlungen vorzunehmen, welche der Ausübung von Staatsgewalt dienen. Davon kann nur abgewichen werden, wenn der betroffene Staat in einem völkerrechtlichen Abkommen oder auf einem anderen Weg der Ausübung fremder Staatsgewalt auf seinem Territorium zugestimmt hat (KERN, S. 153). Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Rechtsgrundlagen betreffend die Zustellung von ausländischen Verkehrsbussen sowie deren Vollstreckung in der Schweiz.
2.3 Rechtsgrundlage betreffend Zustellung von ausländischen Verkehrsbussen Die Zustellung von Verkehrsbussen stellt eine hoheitliche Handlung dar, welche in der Kompetenz des Staates liegt, auf dessen Territorium der fehlbare Fahrzeuglenker seinen Wohnsitz hat (KERN, S. 161). Ausländische Behörden können die Verkehrsbussen den betroffenen Personen in der Schweiz direkt zustellen. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden sich in Art. 30 IRSV, Art. 16 des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen sowie Art. 52 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Zu letzterer Bestimmung hat die Schweiz eine Erklärung abgegeben, wonach Schriftstücke in Strafsachen wegen Übertretung von Strassenverkehrsvorschriften direkt per Post zustellbar sind. In den Polizeiverträgen mit Deutschland und Frankreich ist die direkte Zustellung von Dokumenten in Verkehrssachen ausdrücklich vorgesehen. Sie gilt auch zwischen der Schweiz und Italien, dem Fürstentum Liechtenstein, Österreich sowie der Niederlande. ( ; Komm. SVG-WEISSENBERGER, Art. 106a N 4) Rechtsgrundlage betreffend Vollstreckung von ausländischen Verkehrsbussen Zu unterscheiden ist zwischen der Zustellung und Handlungen zur Vollstreckung von ausländischen Verkehrsbussen, welche den Betroffenen bereits zugestellt bzw. eröffnet und in Rechtskraft erwachsen – allerdings nicht innert Frist beglichen worden sind (Komm. SVG-WEISSENBERGER, Art. 106a N 5).
Bei der Vollstreckungshilfe handelt es sich um die gegenseitige Hilfe bei der zwangsweisen Einziehung von Bussgeldern. Zu beachten ist, dass ausländische Verkehrsbussen nur aufgrund eines Staatsvertrages in der Schweiz durchgesetzt werden können.
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/polizei-zusammenarbeit/strass...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden