Hallo zusammen????
Kennt sich jemand aus, wenn man kündet ob die restlichen Ferien ausgezahlt werden oder wie wird das gehandhabt?LG

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

naja, kommt drauf an.

Ferien darf man nur auszahlen, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Der Arbeitgeber kann (mehr oder weniger einfach) bestimmen, ob du die Ferien beziehen musst, oder ob er diese auszahlt.

Für die Berechnung der Auszahlung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die alle zwar stimmen - es aber überall einen anderen Betrag ergibt. Welche nun dein Arbeitgeber heran ziehen würde weiss ich natürlich nicht.

Achtung - wenn Ferien ausbezahlt werden gleich einen gewissen Teil auf die Seite legen und für die Steuern sparen - Auszahlung ist natürlich Einkommenssteuerpflichtig.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Mona Skuld Taschler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Danke für die rasche Antwort 😊

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Mona Skuld Taschler dieser Beitrag könnte auch noch treffend sein: 😉
https://awri.ch/content/hallo-zusammen-eine-bekannte-von-mir-hat-auf-end...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Marco Wilczek

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Also wenn man kündigt für in 4 Wochen zB dann steht der dienstplan ja meinst schon und es ist oft garnicht möglich da spontan Urlaub zu nehmen...also ich hab meinen resturlaub immer ausgezahlt bekommen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden