Hallo Zusammen. Kann mir jemand sagen, wo ich Informationen zur Deklarationspflicht bei verarbeiteten Lebensmittel an Marktständen finde. Kanton AG Danke

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Robert Schweng

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Kurt Egli Kanton Aargau
Die für Imbisse, Caterings und Take-away verantwortliche Bewilligungs­behörde ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons. Eingereicht wird das Gesuch für eine Betriebs­bewilligung bei der Standort­gemeinde, diese prüft das Gesuch und leitet es weiter.

Bevor Sie einen Imbiss oder Take-away eröffnen, müssen Sie den Betrieb beim Lebensmittel­inspektorat anmelden und ein kurzes Selbstkontrolle­konzept (HACCP-Konzept) erstellen. Imbissstände auf Privatgrund ohne Konsum­möglichkeit vor Ort (ohne Sitz- oder Stehplätze) brauchen keine Bewilligung der Gemeinde und kein Wirtepatent. Take-aways mit wenigen Stehtischen und eingeschränktem Sortiment brauchen auch noch kein Wirtepatent, aber eine Bestätigung der Gemeinde oder Gewerbepolizei. Bier und Wein dürfen ausgeschenkt werden, aber keine Spirituosen. Für Spirituosen braucht es auf jeden Fall ein Wirtepatent und eine Kleinhandels­bewilligung. Empfehlenswert ist auch eine Nachfrage bei der Gemeinde oder beim Bau­inspektorat bezüglich baurechtlichen Vorschriften (Wohnzone, Verkehrssituation, Lärm, öffentlicher Grund, etc.).

Für Catering werden Bewilligungen von der jeweiligen Gemeinde erteilt. Es gibt generelle Bewilligungen die dann für mehrere Standorte innerhalb einer Gemeinde verwendet werden können. Ein Fähigkeits­ausweis ist nur nötig, wenn Spirituosen ausgeschenkt werden.

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