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Hallo zusammen kann mir jemand eine Auskunft geben über die Aufzeichnung Fahrdaten im FAHRZEUG Bus ob das Erlaubt ist das die Firma das Aufzeichnet und oder wie sieht das mit dem Datenschutz aus? Muss ich das Akzeptieren. Danke
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Hallo zusammen kann mir jemand eine Auskunft geben über die Aufzeichnung Fahrdaten im FAHRZEUG Bus ob das Erlaubt ist das die Firma das Aufzeichnet und oder wie sieht das mit dem Datenschutz aus? Muss ich das Akzeptieren. Danke
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Kommentare
Mo, 14/01/2019 - 09:05
Robert Schweng
Andreas Thanner Ja, das ist erlaubt sofern Sie darüber informiert werden. Da es sich um ein Arbeitsgerät handelt und Sie dieses nur nach Anweisung des Arbeitgebers benutzen dürfen, kann er auch Aufzeichnungen tätigen. Er kann einige Interessen geltend machen die das rechtfertigen.
Werner M. Rohr Meinst du mit Fahrdaten aufzeichnen so etwas wie eine Blackbox oder Videoaufzeichnung? Fahrtenschschreiber ist wohl klar und Blackbox wohl auch.
Rolf Stüssi .
Bei jedem gewerblich genutzten Fahrzeug für Personenwagentransport wird ein Fahrtenschreiber eingebaut, für die Lenk- und Ruhezeiten, selbst ein privater Limousinen Service und Taxi müssen so einen Fahrtenschreiber drin haben.
Auslesen kann ihn nur der Besitzer oder Firma sowie die Polizei.
Rene Loosli Was für ein Bus und was wird aufgezeichnet ??
Daniel Strebel Dieselverbrauch Bremsdaten etc Ribas Linienbus ohne Fahrtenschreiber
Rene Loosli Daniel Strebel ja ist erlaubt !!
Aber wenn du nach deinem besten gewisen fährst auch kein problem !!
Kann auch vorteile haben wenn ein kunde bei der firma anruft und sagt du fährt wie sau kanst du das gegnteil beweisen da ja es aufgezeichnet wurde !!
Armin Moser Da ish emol öppis im SRF cho wägs däm.
https://www.srf.ch/news/schweiz/wie-uns-autobauer-ausspaehen
Mladen Djokic Bzgl. Dieselverbrauch und Bremsdaten sehe ich keinen Zusammenhang zum Datenschutzgesetz. Dabei handelt es sich nämlich nicht um Personendaten, sondern um Daten über das Fahrzeug.
Walter H Beutler es ist z T sogar gesetzlich vorgeschrieben und bei vielen Unternehmen üblich, soweit zum Rechtlichen. Mit den Ausführungen zum Datenschutz hab ich echt meine Mühe. Wenn man vor irgendwelcher Datensammlerei wirklich geschützt sein will, darf man nur ein Telefon mit Wählscheibe benutzen und Bargeld, sonst nichts... d h keine Karten, kein Handy, kein Computer, kein TV usw. Viele wissen gar nicht, wieviele Daten von ihnen gesammelt wurden, ist übrigens auch möglich, dies nachzuprüfen !