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Hallo zusammen
Kann es sein, dass jemand am 3.5.18 einen Strafbefehl (Vergehen Ende März) mit Busse erhält und erst heute ein Schreiben mit Fahrausweisentzug kommt?
Ich weiss, dass ein Vergehen über zwei Stellen abgewickelt wird.
Es geht darum, dass vor 3 Wochen in einem anderen Kanton ein weiteres Vergehen begangen wurde und heute ein Schreiben kommt, welches beides enthält. Ich habe das Gefühl, dass das Vergehen mit Strafbefehl im Mai nicht zu einem Entzug geführt hätte, wäre anfang Juni nicht nochmals etwas passiert.
Danke für eure Rückmeldung und Erfahrung
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Kann es sein, dass jemand am 3.5.18 einen Strafbefehl (Vergehen Ende März) mit Busse erhält und erst heute ein Schreiben mit Fahrausweisentzug kommt?
Ich weiss, dass ein Vergehen über zwei Stellen abgewickelt wird.
Es geht darum, dass vor 3 Wochen in einem anderen Kanton ein weiteres Vergehen begangen wurde und heute ein Schreiben kommt, welches beides enthält. Ich habe das Gefühl, dass das Vergehen mit Strafbefehl im Mai nicht zu einem Entzug geführt hätte, wäre anfang Juni nicht nochmals etwas passiert.
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Kommentare
Di, 26/06/2018 - 18:30
Robert Schweng
Robert Schweng Nadia Jendoubi Sie können normalerweise innerhalb der Fristen Rekurs einlegen, wenn sie das anzweifeln.
Senden Sie doch mal den Strafbefehl (persönliche Daten Bitte geschwärzt), den Sie bekommen haben.
So seiht man das weshalb und warum ohne mutmassen zu müssen. 😉.
Birgit Rechsteiner Es wird bei einen Vergehen immer das bereits begangene mit einbezogen.. Auch wenn Vergehen 1 virher abgewickelt gewesen wäre, hätte Vergehen 2 zu solch einer Drohung geführt...
Alice Binggeli Das ist ganz normal. Der Ausweisenzug kommt vom Strassenverkehrsamt und nicht von der Staatsanwaltschaft. Dort bekommst du nur die Busse. Strassenverkehrsamt wartet immer auf den Entscheid und dann kommt von dort das nächste Urteil. Ausweisenzug wäre es sowieso nach dem Urteil, egal ob das 2 noch wäre
Daniela Schaffner Es ist kein Vergehen "nur" eine Übertretung.
Sonja Rogger-Graf Ja sorry, wo da genau die Grenze zu ziehen ist weiss ich nicht. Dann red ich halt einfach von jetzt an nur noch von Widerhandlung. 😉
Daniela Schaffner Bei Bussen ist es eine Übertretung. Bei Geldstrafen (unbedingt oder bedingt mit Verbindunsbusse) ist es ein Vergehen oder Verbrechen (da gibts auch ein Eintrag im VOSTRA)