Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo zusammen.. Kann eine Schenkung bei einer Erbschaft angefochten werden?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo zusammen.. Kann eine Schenkung bei einer Erbschaft angefochten werden?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 7
Archiv
- Mai 2016 (59)
- Juni 2016 (78)
- Juli 2016 (71)
- August 2016 (140)
- September 2016 (138)
- ‹ vorherige Seite
- 4 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mo, 12/08/2019 - 11:49
Robert Schweng
Igbo M'baku Wenn ihr Pflichtteil verletzt ist, kommt die Ausgleichung zum Zug und/oder die Herabsetzung. Beide Klagen sind an Fristen gebunden. Die Klage wird nur erfolgreich sein, wenn bewiesen werden kann, dass die Schenking zur Umgehung ihres Pflichtteils ausgerichtet wurde (Art. 527 ZGB).
Martin Kaiser Igbo M'baku und das kann sehr schwierig werden zu beweisen.
Martin Kaiser Corinne Gyger hat ihr Vater oder die Mutter das Haus mit Land an einen anderen Erbberechtigten verschenkt, oder wurde die Liegenschaft an einen nicht Verwandten verschenkt?
Birgit Rechsteiner Esther Roos
das mit den 5 Jahren (oft meint man auch 10 Jahre) stimmt absolut nicht. Es gibt keine Frist die da ablaufen kann, man könnte auch Schenkungen von vor 100 Jahren noch aufgreifen - aber im Jahr darf eine Person einer anderen 10'000 schenken, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen hat - d.h. wenn etwas 1989 verschenkt wurde, dann sind CHF 300'000 davon (also 30 * 10'000) nicht mehr betroffen - und dann ist natürlich die Bewertung des Ganzen noch eine schwierige Frage...
Corinne Gyger
je nach Wert der Schenkung - Liegenschaft ./. der Hypothek ist es unnütz noch etwas anfechten zu wollen - dazu kommt auch noch die menschliche Seite - weshalb etwas anfechten, was vor 30 Jahren vom Verschenker so gewollt worden war? Ist ja nicht kurz vor dem Tod um irgendwas umgehen zu können passiert - sondern vor soooo vielen Jahren....
Esther Roos Corinne Gyger wenn er es seiner Frau schenkt, dh vermutlich auch überschrieben hat, ist das rechtens.
Martin Kaiser Grundsätzlich darf eine Person zu Lebzeiten mit seinem Besitz machen was er will.