Hallo zusammen, könnte mir jemand Auskunft geben:
Meine ex-Mitbewohnerin wurde von mir wegen ausstehender Miete betrieben. Nun droht sie mir ebenfalls mit einer Betreibung für die Parkplatzkosten (Vertrag gemeinsam unterzeichnet) obwohl es ihr Parkplatz war und ich nicht mal einen Führerschein besitze.
Kommt sie damit durch?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 3

Kommentare

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das kommt auf den Mietvertrag zwischen euch 2 an.
Aber - wenn die Betreibung weiter gezogen wird, klärt sich das dann vor dem Richter (Schlichter o.ä.)

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Gabriella Told

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wir haben den Vertrag für die Wohnung gemeinsam unterschrieben; für den Parkplatz mussten wir deswegen ebenfalls beide
Ich habe diesen aber nie genutzt (kein Führerschein, kein Auto)

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ihr habt untereinander keinen schriftlichen Vertrag?
Naja, dann ist 50/50 - wenn einer nie badet muss er trotzdem die Miete für die Badewanne auch bezahlen...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Susan Keusch

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich denke nicht das sie damit durchkommen wird. Du kannst es ja "beweisen" das du ihn nicht benutzt hast.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Oliver Derrer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das interessiert aber niemanden. Du kannst einen Parkplatz auch mieten ohne ein Auto zu besitzen...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Hatice Özcan

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hab auch einen Parkplatz, obwohl ich kein auto habe. Wenn ich den nicht bezahl, interessiert das niemanden, ob/wann ein Auto drauf steht.
Vertrag ist Vertrag.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandra Serventi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Da bin ich mir nicht sicher Susan... Vertrag ist Vertrag ob man den nutzt oder nicht, es sind beide Parteien die unterzeichnet haben und somit solidarisch Haftbar.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Miriam Zahout

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Man kann ja auch einen parkplatz mieten ohne auto&führerschein. Macht zwar nicht viel sinn, aber man könnte. So glaube ich schon das sie damit durchkommt..

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Susan Keusch

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Naja, ich denke aber nicht das sie den pp gemietet hätte wen sie alleine da gewöhnt hätte

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Eveline Gutmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Susan Keusch es kommt ja nicht drauf an, was sie hätte... es ist nun mal so, dass sie hat... und somit haften sie solidarisch. Heisst sie muss zahlen, wenn die andere nicht bezahlt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Susan Keusch

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ist mir schon klar.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

... naja, im Endeffekt ist es wohl eher eine Gegenreaktion zur Betreibung der Miete. Miete wird ja wohl massiv höher sein als der Betrag des Parkplatzes und somit auch verschmerzbar... 😊

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Méli Margrith Theintz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich habe das durch mit meinem Ex. Da wir beide den Vertrag unterschrieben haben gild alles 50/50 zu zahlen. Als ich auszog und er bicht mehr zahlte musste ich trotz gemeinsem Vertag zwiachen uns 50% pbernehmen. Er hatte ein Auto ich nicht und doch musste ich 50% zahlen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Gabriella Told

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich habe nur unterschrieben weil das vom vermieter vorgegeben war, mündlich hat sie mir zugesagt dass si den parkplatz alleine zahlt. Mündlicher vertrag gilt doch auch?
Bezahlt ist es bereits aber die droht mir dass sie es zurückfordern will
Ist nicht alle welt aber trotzallem...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Méli Margrith Theintz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Mündliche Vertäge sind rechtens jedoch sehr schwer nachzuprüfen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

... ein mündlicher Vertrag ist nicht zu beweisen. Er gilt zwar nach Gesetz - aber eben - die Beweislast obliegt auch dir!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandra Serventi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Da Sie bereits Zahlungen vorgenommen hat, ist es so Beweisbar

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Zahlungen sind kaum als Beweis zu werten...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Eveline Gutmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Birgit Rechsteiner da bin ich mir nicht so sicher

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Peter Spillmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Spielt alles keine Rolle, Mietverträge, egal ob Whg oder PP die auf zwei Namen lauten und von beiden unterschrieben sind sind vor dem Gesetz solidarisch haftbar. Jeder kann also beide betreiben auf den je VOLLEN Betrag, das gilt eben auch für beide unterzeichnenden Vertragspartner gegenseitig.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

DerVermieter kann beide betreiben. Darum geht es hier aber gar nicht.

Das verhàltnis von den 2 Mieterinnen untereinander. Nur mündliche Regelung. Miete untereinander nicht be zahlt.
Da spielt solidarhaftung nicht mehr mit

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Peter Spillmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wie kommen Sie darauf das die Solidarhaftung nicht zum Zug kommt, genau deshalb kann jede der zwei die Andere betreiben! Wurde ja schriftlich beweisbar nichts anderes vereinbart, also GILT eben der MV nach Gesetz.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv