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Hallo zusammen
Könnt ihr mir meine Frage evt. beantworten. Wie lange darf ein Bauherr / Bauleiter einen Schlüsselpass für übergebene und bezogene Eigentumswohnungen haben? Muss das wo vermerkt sein? Ist so, dass noch einige Mängel von Unternehmern behoben werden müssen und nun einfach einer bei uns nach 1x kurz läuten die Türe geöffnet hat ?. Danke für die Hilfe.
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Hallo zusammen
Könnt ihr mir meine Frage evt. beantworten. Wie lange darf ein Bauherr / Bauleiter einen Schlüsselpass für übergebene und bezogene Eigentumswohnungen haben? Muss das wo vermerkt sein? Ist so, dass noch einige Mängel von Unternehmern behoben werden müssen und nun einfach einer bei uns nach 1x kurz läuten die Türe geöffnet hat ?. Danke für die Hilfe.
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Gutmann-Moser Eveline
der darf die überhaupt nicht mehr haben. Er muss bei Arbeiten in der WHG einen Termin ausmachen
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Marion Mathis-Schorer
Denke ich mir auch, aber war nicht sicher
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Gutmann-Moser Eveline
Bei Mietwohnungen ist es auch so. Der Vermieter darf nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters einen Schlüssel haben
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Germaine Jorai
Schlüssel dürfen nur behalten und benutzt werden wenn ihr das Ok gebt.. ansonsten ist es Hausfriedensbruch und ihr könntet es anzeigen
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Alexandro Lüscher
Die Wohnung (Miet oder Eigentum) darf nur dann betreten werden, wenn ihm der Zutritt durch den Mieter oder Eigentümer genemigt wurde. Wenn jemand die Wohnung ohne genemigung bertitt, so handelt er wiederrechtlich und kann zur Anzeige gebracht werden. Das gilt auch für Verwandte / Bekannte die einen Schlüssel erhalten haben für in den Ferien z.B. Pflanzen giessen, Tiere füttern, etc. da sollte immer ein neuer Auftrag erteilt werden.