Hallo Zusammen

Ich ziehe um nun habe ich Löcher in den Wänden von Bildern ect.
Kann mein Vermieter bestimmen welche Maler-, bzw Gipserfirma ich nehmen muss? Er meint da er auch einen Teil bezahlen muss habe er Bestimmungsrecht.
Stimmt das?

Besten Dank im voraus

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Kommentare

Fatima Besirovic

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Ich bi scho so oft züglet. Ich mache die immer sälber zue. Bis jetzt hani nie problem ka. Und ich ha ned grad wenig bilder.

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Lorena Bonello

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Chasch en wiesse zahpasta ne und sorgfältig zue mache. Tipp vomene maler. Den muesch di au ned ga rechtfertige

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Myriam Langstrumpf

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Nei du muesch d löcher fachgrecht zuetue dh moltofil usem baumarkt zb bau und hobby

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Maria Theresia

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Ähm ich bin malerin.. und säge: ALLES NUR KEI ZAHPASTA!

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Begic Edina

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Ejjh zahpasta hani ide Wohnig vo minere Vorgängerin?..Das Züg chunnt usse mit de Zit, gsehs bi mir!! Ha d wänd gstriche, gsehsch wie e Art Ölfleck ade Wand..Grusig..also bitte kei Zahpasta!!

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Szarusz Martin

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Be Maler vo Bruef.
Zahnbasta esch de grösti Mischt womer cha mache.
Osser mer esch en Vollkommene Egoist.
Klar gaht da, für de Moment.
Aber für de Nachmieter, de Maler ond de Eigetümer esch da ned guet.

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Susan Stadelmann

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Bitte kei zahpasta!! Holed im coop bau und hobby oder so spachtelmasse us de tube! Den gids nachher au kei problem

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Diana Tamara Höfler

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Eigentlich ging es doch bei der Frage nicht darum, wie sich die Wände reparieren lassen sondern, ob der Vermieter ein Recht darauf hat, mitzubestimmen von wem die Arbeit durchgeführt werden muss. Oder hat der Mieter das Recht, dass er die Mänger duch selbstgewählte Fachkraft behebt.

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Myriam Langstrumpf

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Ja wenn du beim übergabeprotokoll zustimmst. Sonst hast du vorher Zeit diese selber durch ausgewählte Firma oder eigenarbeit zu "beseitigen.

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Susan Stadelmann

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Stimmt ? Also wen es kleine löcher sind kans der mieter ja selbst machen! Bei größeren würd ich fachmann organisieren! Da den du organisierst und zahlst darfst du bestimmen wer es macht! Aber wen mehr als die hälft vom vermieter bezahlt wird kan er bestimmen wer er will ist halt immer eine preisfrage, hab erst grad ende januar meine wohnung abgegeben, hatte 3 grössere löcher( D=10mm) habs mit dem vermieter so abgemacht das ich pro loch 5 fr zahlen muss und es war erledigt! Ich denke wen du eine konkrete antwort willst rufst du am besten beim mieterverband an! Die wissen es 100% ?

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Kimo Wüthrich

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Gesetzlich (OR 256) ist der Vermieter verpflichtet für die normale Altersentwertung des Hauses bzw. der Wohnung selbst aufzukommen. Diese Abnutzungsspuren sind selbst bei sorgfältiger Nutzung des Mietobjekts kaum vermeidlich. Dazu gehören die erwähnten „Schatten“ an den Wänden von Bildern oder Bohrlöcher (sofern fachgerecht vom Mieter verspachtelt).
Quelle:
http://umzugsguru.ch/wohnung/malerarbeiten-bei-auszug/

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Bea Küng

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Also, Löcher flicken gehört auf die Seite des Mieters, komplett malen auf die Seite des Vermieters. Aber - man kann auch beim Löcher flicken vieles falsch machen! Z.B. ist wichtig, mit welcher Art Farbe wurden die Wände gestrichen, hat es Ersatzfarbe irgendwo?

Ich kommentier das hier mal aus Sicht des Vermieters, denn ich habe gerade ein solches Objekt abgenommen, wo die Mieterin die Löcher teilweise unsachgemäss geflickt und teilweise gar nichts gemacht hat! Die liebe Ex-Mieterin hat leider Dispersion genommen, obwohl die Wände mit Acryl-Farbe vor 1,5 Jahren frisch gestrichen wurden und die Ersatzfarbe schön angeschrieben im eigenen Keller stand. Es ist nun ein wundervoller Flickenteppich an den Wänden ......... und nun muss leider der Fachmann ran und das wird nun wiederum teuer für die Ex-Mieterin.

Also ist es manchmal nicht verkehrt, nur schon beim Löcher flicken einen Fachmann ran zu lassen - kommt meist günstiger, als wenn der Vermieter eine praktisch neu gestrichene Wohnung nochmals streichen lassen muss!

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Nina Karma

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Bi mir het d Verwaltung 5.- pro Loch dörfe verrächne das sigi so en veribarte Tarif 😊

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