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Hallo zusammen
Ich wurde innerorts nach abzug der sicherheitsmarge mit 17kmh zuviel geblitzt..
Nun bekam ich von der staatsanwaltschaft eine busse und verfahrensgebühr..unten steht noch mitteilung an strassenverkehrsamt..
Meint ihr ich bekomme von denen auch noch was?
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Hallo zusammen
Ich wurde innerorts nach abzug der sicherheitsmarge mit 17kmh zuviel geblitzt..
Nun bekam ich von der staatsanwaltschaft eine busse und verfahrensgebühr..unten steht noch mitteilung an strassenverkehrsamt..
Meint ihr ich bekomme von denen auch noch was?
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Christian Andreoli
Auf jeden Fall: http://www.fahrzeugnet.ch/bussenkatalog.php?gclid=EAIaIQobChMI8YnIzfbM1Q...
Wenn du keine Bewährung hast solltest dein Ausweis behallten können (Verwarnung)
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Fabian Schibli
16-20 km/h innerorts steht verwarnung im bussenkatalog gemäss link oben
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Karin Tobler
Genau, gibt eine Verwarnung
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Alexandra Gerber
Ich hatte 18km/h zuviel innerorts... bekam vom Strassenverkehrsamt noch zusätzlich eine Rechnung, und eben die Busse dazu!
Und eben verwarnung und auf bewährung!
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Fabian Schibli
Wie hoch war da die rechnung noch?
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Alexandra Gerber
200.- stand aber schon im schreiben und wurde so vorangekündigt.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Fabian Schibli
Alexandra Gerber also ist damit die schreibgebühr gemeint?
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Alexandra Gerber
Nein, die schreibgebühr kam mit der Busse zusammen von der Staatsanwaltschaft... das Strassenverkehrsamt hat wohl nochmals gebühren ?