Hallo zusammen. Ich wurde angefragt Präsidentin von einem Verein zu werden. Gerne würde ich dies machen. An der HV vom Mai bin ich in den Ferien und kann unmöglich teilnehmen. Kann ich trotzdem gewählt werden oder müsste das Datum verschoben werden? Besten Dank für eure Hilfe

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Kommentare

Markus Meyer

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Da es um deine eigene Wahl geht, müsstest du für den Wahlgang sowieso in den Ausstand. M.e. reicht eine von dir vorgängig schriftlich erklärte Annahme der Wahl vollauf.
Ist aber auch eine Frage der Statuten des Vereins.

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Monique Schmidli-Rieder

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Ja, hatten wir gerade letztes Jahr bei einem grossen schweizer Sportverband diese Situation. Nicht in den Ferien aber bei der Heirat seiner Tochter. Er hatte auch ein Amtsannahmeschreiben gemacht für den Fall das er gewählt wird. Hat keiner reklamiert und es waren über 400 Delegierte, darunter mehrere Anwälte. Keiner hat reklamiert.

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Birgit Rechsteiner

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Prüfen, was in den Statuten steht...

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Bar Bara

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Staht nix über das in de Statute??danke eu vielmal

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Mark Tanner

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Denn verein fragen

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Bar Bara

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sie hend gmeint es macht nix weni weg bin?ich gibe ihne sicher eifach es schriftlichs ja dasis aneh tua??

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