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Hallo zusammen
Ich werde Ende März 2018 aus meinem momentanen Mietobjekt ausziehen.
Ich habe nun eine Mängelliste erstellt und meinem Vermieter eine Frist gesetzt bis Ende Jahr um diese Mängel zu reparieren, da ich ansonsten ein Sperrkonto errichten werde.Ich bin nicht gewillt diese dann am Schluss selber zu übernehmen.
Darf ich dass so? Fotos von der Mängelliste und den Brief an den Vermieter (wird noch ins Reine geschrieben)anbei
Ich habe mich beim Mieterschutz angemeldet zur Sicherheit ?
Vielen Dank für die Auskunft


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Hallo zusammen
Ich werde Ende März 2018 aus meinem momentanen Mietobjekt ausziehen.
Ich habe nun eine Mängelliste erstellt und meinem Vermieter eine Frist gesetzt bis Ende Jahr um diese Mängel zu reparieren, da ich ansonsten ein Sperrkonto errichten werde.Ich bin nicht gewillt diese dann am Schluss selber zu übernehmen.
Darf ich dass so? Fotos von der Mängelliste und den Brief an den Vermieter (wird noch ins Reine geschrieben)anbei
Ich habe mich beim Mieterschutz angemeldet zur Sicherheit ?
Vielen Dank für die Auskunft



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Kommentare
Di, 14/11/2017 - 14:18
Luisa Toma
Mängelliste wird in der regel direkt nach einzug innert den ersten 7 tagen erstellt. Bei auszug musst du lediglich diese sachen reparieren die du selbst kapput gemacht hast. Anderweilige defekte di wärend der mietzeit kapput gegangen sind musst du melden und muss im normalfall vom vermieter übernommen werden . Meine erfahrung.
Di, 14/11/2017 - 14:20
Corinne Ryter Altenburger
Mir hend das dazumal au soo gmacht. Aber mäuse und marder in den wänden gehört nicht in die mängelliste.
Di, 14/11/2017 - 14:20
Ciara Gomez
Ich glaube nicht das Du da reinschreiben kannst kapuut schon vor Einzug. Das hättest Du da schon innerhalb einer Frist melden müssen.??
Di, 14/11/2017 - 14:29
Susan Keusch
Mängellisten können bis 14tg nach einzug eingereicht und eingefordert werden wen sie NICHT im abnahmeprotokoll stehen! Mängel die durch den Mieter gemeldet wurden, können während der mietzeit schriftlich, mit frist, eingefordert werden, diese zu reparieren!
Di, 14/11/2017 - 14:31
Susan Keusch
Wen du diese Mängel dem vermieter schon mal schriftlich gemeldet hast, diese zu reparieren und er es nicht gemacht hast, bist du nicht dazu verpflichtet diese Mängel bis und mit Auszug zu reparieren. Wen sie nicht durch selbstverschuldung entstanden sind.
Di, 14/11/2017 - 14:31
Andrea Seelentanz
Der Vermieter hat in den 5 Jahren überhaupt nichts gemacht. Darum möchte ich auf nummer Sicher gehen und habe mich beim Mieterschutz angemeldet. Er versteht nicht, dass die Miete zur instandsetzung genutzt wird.
Di, 14/11/2017 - 15:00
Regula Christen
das ist auch nicht korrekt. Die Miete ist nicht nur zur Instandsetzung gedacht.
Di, 14/11/2017 - 15:02
Andrea Seelentanz
Amortisierung heisst dass glaube ich
Di, 14/11/2017 - 15:09
Regula Christen
Andrea Seelentanz Amortisierung ist wieder etwas anderes!
Di, 14/11/2017 - 14:32
Susan Keusch
Hast du die Mängel in den 5 Jahren mit frist gemeldet? Wieso hat man den da nicht die Miete gemindert?
Di, 14/11/2017 - 14:33
Andrea Seelentanz
Leider nein ?
Nur immer wieder darauf angesprochen
Di, 14/11/2017 - 14:36
Susan Keusch
Wird schwierig so zu beweisen das die Mängel schon länger sind! Er kan einfach behaupten er wisse von nichts!...
Di, 14/11/2017 - 14:42
Walter Büchi
die miete muss auf einem sperrkonto der schlichtungsbehörde hinterlegt werden. vorher wäre allerdings abzuklären ob die mängel überhaupt dem vermieter angelastet werden können. der mieterverband kann da mehr aufschluss geben.
https://www.mietzinshinterlegung.ch/verfahren-der-mietzinshinterlegung
Di, 14/11/2017 - 14:43
Andrea Seelentanz
Danke villmal ?
Di, 14/11/2017 - 14:45
Walter Büchi
gerne
Di, 14/11/2017 - 15:07
Regula Christen
Ich sehe da einige Mängel aufgelistet, die zum kleinen Unterhalt gehören, und während der Miete eines Objektes nicht zum Unterhalt des Vermieters gehören. Zudem muss eine Mängelliste wie bereits oft erwähnt innert Frist (steht im Mietvertrag) nach Einzug eingereicht werden. Schäden die während der Mietdauer entstehen (z.B. Geschirrspüler) sollte man umgehend schriftlich dem Vermieter melden. Schimmelbefall sowiso. Ob das ENtlüften der Heizkörper kausal zur Blasenentzündung ist wäre zu beweisen....... Ich würde den MV Mieterverband (ist etwas anderes als Mieterschutz!) kontaktieren, oder die Schlichtungsstelle anfragen.
Di, 14/11/2017 - 15:35
Andrea Seelentanz
Das Haus ist sooo kalt und ich denke es liegt daran, dass die Heizung seit einem Jahr nicht mehr entlüftet worden ist.
Di, 14/11/2017 - 19:11
Regula Christen
das Entlüften der Heizung gehört zum kleinsten Unterhalt einer Wohnung. Becher nehmen, Heizschlüssel- Entlüftungshähnchen auf, und warten vis Wasser kommt. dann wieder schliessen und gut ist.
Mi, 15/11/2017 - 08:07
Andrea Seelentanz
Die Heizung befindet sich im Estrich und es bringt null und nichts wenn ich meine Radiatoren unten entlüfte. Mann muss die Heizung im Estrich entlüften und da komm ich nicht ran. So doof bin ich übrigens auch nicht.
Di, 14/11/2017 - 15:24
Erwin Brotzer
Leute sie fragt was sie machen kann dagegen nicht was sie nicht machen kann, in dieser gruppe suchen die Leute hilfe und nicht kritiker
Di, 14/11/2017 - 15:27
Regula Christen
Das ist keine Kritik, sondern eine rechtliche Information 😉
Di, 14/11/2017 - 15:56
Erwin Brotzer
Ja dann braucht die rechtliche information auf der anderen seite
Di, 14/11/2017 - 19:12
Regula Christen
? öhm?
Di, 14/11/2017 - 15:25
Robert Schweng
Erwin Brotzer ich sehe hier nirgendwo Kritik!
Di, 14/11/2017 - 18:35
Erwin Brotzer
Ich sehe aber auch kein Tipp der ihr nützen könnte
Di, 14/11/2017 - 18:38
Robert Schweng
Dann gib ihr einen! 😉
Di, 14/11/2017 - 18:45
Erwin Brotzer
Zügeln ^^
Di, 14/11/2017 - 18:49
Robert Schweng
Super juristischer Rat für ein Rechtsform. Evtl. hast Du dich ja in der Gruppe geirrt?
Di, 14/11/2017 - 19:00
Erwin Brotzer
Nein habe ich nicht !
Di, 14/11/2017 - 19:04
Robert Schweng
Dann gib juristischen Rat, oder keinen! Danke
Di, 14/11/2017 - 19:05
Erwin Brotzer
Bitte diesen text auch den anderen danke!
Di, 14/11/2017 - 19:06
Robert Schweng
Wir sind hier nicht bei schöner wohnen! Danke für Ihren Besuch 😊
Di, 14/11/2017 - 15:37
Andrea Seelentanz
Vielen Dank ihr Lieben ?
Ich denke , ich habe genug infos für den Moment ?
Di, 14/11/2017 - 15:39
Robert Schweng
Andrea Seeleniopnetanz die Fragesteller in dieser Grupe dürfen die Kommentarfunktion gerne selbst deaktivieren, wenn sie genug Infos haben. Viel Glück! 😉
Di, 14/11/2017 - 18:18
Annelise Schnyder
Wurde beim einzug ein übergabeprotkoll erstellt? Wenn nicht, ist es Sache des vermieters zu beweisen, dass während der mietdauer durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Absicht an der Wohnung etwas kaputtgegangen ist.
Di, 14/11/2017 - 18:20
Annelise Schnyder
Ohne protokoll fehlt die beweisbarkeit
Di, 14/11/2017 - 19:06
Peter Spillmann
Beachten Sie das Sie uU beim Mieterschutz eine Karrenzfrist haben.
Do, 16/11/2017 - 12:57
Melii Schaurhofer
Ja und wenn sie jetzt schon den vertrag gekündigt hat, kann es sein dass der mieterverband nix finanziell übernimmt.. ich konnte damals den rechtschutz nicht gebrauchen beim auszug da ich gekündigt hatte vorher. Sonst würde ja jeder schnell noch einen vertrag abschliessen..