Hallo zusammen ich weiss gerade nicht genau ob diese Frage hier richtig ist?
wir haben die Niederlassungsbewilligung c seid 5 Jahren,eine neue wurde jetzt beantragt.Darf die Behörde hergehen und sie auf 1 Jahr abändern?
Besten Dank schon mal im voraus und Gruss

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 11

Kommentare

DonŸÿ Deuber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Von Wo kommst du wen ich fragen darf "Staatsbürger? je nach dem von wo du kommst dürfen sie das .. Wie ich gesehen habe gibt noch ein paar neue Gesetze für nächste Jahr es wird ein wenig schwieriger .. angeblich bis 2020 Diverse Anpassungen die in den nächsten jahren umgesetzt werden .. betrifft B-C und Grenzgänger usw.. wen alles wissen willst würde ich mall beim Migrationsam Vorbei gehen je nach land.. https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2016/ref_2016-06-172.html

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandy Pöge

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wir sind Deutsche Staatsbürger und sind seid 2005 in der Schweiz,unser Sohn wurde hier geboren.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandy Pöge

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich habe meinen Mann heute auch darauf angesprochen ob das Konsulat nicht über Niederlassungsbewilligungen bescheid weiss?Gibt es ansonsten irgendwelche Online Informationen vorab die ich lesen könnte?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

DonŸÿ Deuber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Soory habe Falsch Geschrieben .. Migrationsam Die Entscheiden je nach Fall .. X- Faktoren Spielen eine Rolle.. würde dort nachfragen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandy Pöge

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Besten Dank,mir kommt es auch sehr seltsam vor.Wir haben am Freitag Post bekommen das sie nur für 1 Jahr gültig sein soll und dann würde neu entschieden werden.Gerne würde ich mehr darüber erfahren und mache mich weiterhin schlau.?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

DonŸÿ Deuber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Auf die Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung besteht kein Anspruch. Die
Behörde entscheidet darüber im pflichtgemässen Ermessen gemäss Art. 96 AuG.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

DonŸÿ Deuber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

wird am besten sein und fragst gerade nach zur Einbürgerung usw.. ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandy Pöge

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Merci viel mal für die schnelle Rückantwort?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin von Büren

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ist dein Mann im Familiennachzug in die CH gekommen? Es kann sein, dass das Datum an den Ehegatten angepasst wurde!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin von Büren

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Oder bei grossem Sozialhilfebezug kann es auch vorkommen! Meine ich....

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

René von Allmen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ab Soz. Bezug über 50'000.-- kann ausgewiesen werden.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Karin von Büren

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Variert je nach Bewilligungsart

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Karin von Büren ja, das stimmt. Ist einem Freund von mir so passiert.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Karin von Büren

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

allfällige Straffälligkeit kann auch ein Grund sein

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Sandy Pöge

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hallo zusammen, ich bin der Ehemann von Sandy. Bin die Antworten mal durch gegangen. Bei uns gab es keine Straftaten, Sozialhilfebezug oder sonstiges. Wir sind eine einfache Familie mit einem 6 Jährigem Sohn. Wie bekannt sind wir Seit 2005 in der Schweiz. 2009 haben wir die Niederlassungsbewilligung bekommen. 2010 ist unser Sohn geboren. Da wir keine weitere Familie haben blieb meine Frau Zuhause um nach dem kleinen zu schauen. Das heisst ich war in den letzten knapp 7 Jahren Alleinverdiener. Zwischendurch habe ich eine Selbständige Tätigkeit ausgeübt. Soweit nicht Schlecht doch wenn für manche Geschenkt noch zu Teuer ist, kannst du mit der Zeit wenn andere die Zahlung nicht einhalten machen was und wie du es willst. Das wurde uns nun zum Verhängnis. Zahlungen nicht nachkommen können ist nun das Thema. Daher die Aussage: wir sollen in diesem kommenden Jahr uns Beweisen das es alles wieder so wird wie die Fremdenkontrolle es möchte. Was damit genau gemeint ist: keine Ahnung. Es sind Verbindlichkeiten die etwas über ein Halbjahresverdiest liegen. Ich weiss nicht was Gewünscht wird. Fakt ist man hat 1 Jahr Zeit. Danke und Gruss

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Karin von Büren

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

In welchem Kanton lebst du?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandy Pöge

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Im Wallis

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin von Büren

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Es kann auch an Betreibungen liegen!

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Sandy Pöge

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

VS

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandy Pöge

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ist das was Zwangsläufig Passiert wenn man seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Es liegt nicht am wollen. Wir haben mit dem Sachbearbeiter vom Bamt gespochen doch er hat es nicht Dramatisch gesehen. Es gibt andere die weitaus höhere Rückstände aufzuweisen haben.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Da Go

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Besser wäre, man würde mit den zuständigen Personen, denen man noch Geld schuldet reden, bevor diese eine Betreibung einleiten. Viele Firmen sind sehr kulant, wenn man ihnen das Problem schildert und akzeptieren Zahlungen in Raten, dann gibt's auch keine Betreibungen. Nur müssen die Raten dann, wenn sie einmal gegenseitig festgelegt wurden, auch pünktlich bezahlt werden, sonst kann der Restbetrag auf einmal eingefordert werden - wird dieser dann nicht pünktlich bezahlt, kommt es dann ebenfalls zu einer Betreibung.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Da Go

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ausserdem wäre vielleicht zu überlegen, ob eine Selbständigkeit unter den gegebenen Umständen wirklich so sinnvoll ist und man vielleicht nicht doch besser wieder in einem Angestelltenverhätlnis arbeiten würde!? Oder es wäre sinnvoll, bevor du anfängst, einen Auftrag auszuführen, eine Vorauszahlung zu verlangen von 1/3 des Offertbetrages. Den 2. Drittel dann in der Mitte der Arbeitszeit und der Rest nach Fertigstellung des Auftrages. Die meisten Firmen geschäften nur noch so, weil die Zahlungsmoral generell sehr zu wünschen übrig lässt. Und ganz WICHTIG - Rechnungen immer SOFORT nach Fertigstellung eines Auftrages machen und verschicken, damit das Geld auch schnellstmöglich reinkommt! Da hapert es oftmals auch bei Vielen...

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sandy Pöge folgt am besten Da Go's Ratchlag und klärt das direkt mit den Gläubigern. So funktioniert das hier in der Schweiz. Ich hatte damals ein ähnliches Problem und bin quer durch die Schweiz gefahren um die Schuldscheine direkt von den Gläubigern abzukaufen.
Das Migrationsamt fragt ja beim Betreibungsamt nach und diese indrekt bei den Gläubigern.
Bei mir hat es damals so geklappt. Viel Glück 😉
PS: hab den Post erst jetzt gesehen

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

DonŸÿ Deuber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Was meint das Migrationsamt Begründung?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Guten Abend.
Ich denke dieser Artikel gibt mehr Aufschluss:
https://www.beobachter.ch/migration/niederlassung-c-der-status-kann-schn...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv