Hallo zusammen.. ich weiß nicht ob Ihr euch noch erinnert .. meine Kollegin wo da geklaut hat im laden .. sie musste a) den Schaden über 175.- fr zahlen b) eine Umtriebsentschädigung von 150.- Fr .. dazu kommt jetzt die Anklage an die Staatsanwaltschaft. Da es ihr ersten Vergehen wird sie wahrscheinlich mit einer Verwarnung bzw Buße davon kommen. Einen Eintrag ins Strafregister muss sie nicht fürchten da es "nur" eine Übertretung War. So hat es ihr der Polizist erklärt. Fall abgeschlossen. Danke für Eure Inputs damals. 😉

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Kommentare

Lara Wunderli

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Also ich denke es gibt einen eintrag wegen einfachem diebstahl der nach 5 jahren wieder draussen ist.
Ich hab den selben blödsinn auch gemacht und bei mir gabs einen eintrag, zwei jahre schweizweites ladenverbot und ein bussgeld von total 480.-

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Daniela Schaffner

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Nein ab 300 franken diebesgut ist es verbrechen welcjes einen eintrag gibt unter 300 ist es nur eine übertretung welches eine busse gibt das verbrechen wäre ei e geldstrafe mit tagessätzen

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Nadien Müller

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Nein sie eben nicht. Der Polizist hat gesagt es War nur eine Übertretung und deswegen gibt's keinen Eintrag. Nur eine Buße. . Da wird sie nicht darum rum kommen. Sie hat auch Kein Ladenverbot erhalten und die Schulden beglichen. Sie ist echt froh. Da es ihr erstes vergehen War waren sie gnädig würde sie nochmals erwischt werden bekäme sie dann schweizweites Ladenverbot für diese Kette. Aber so dumm wird sie hoffentlich nicht sein.

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Nadien Müller

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Ja sie ist froh das es nur als "Übertretung" geahndet wird und daher hat sie eben keinen Eintrag und kein Hausverbot

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Lara Wunderli

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Ist dann die polizei gerufen worden als sie erwischt wurde?

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Nadien Müller

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Nein .. es wurde intern Behandelt in der Filiale und halt strafantrag gestellt bei der Polizei.

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Nadien Müller

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Es War kein ladendetektiv sondern der Geschäftsführer und Vertretung .. es ist ein kleiner laden ohne Kameras ..sie haben die einfach durchs Bürofenster beobachtet .. und beim letzten mal geschaut das sie die Ware aus dem Regal genommen hat und dann aber nicht bezahlt hat. Dann sind sie ins Büro sie hat den Schaden beglichen und später die umtriebs Entschädigung. Und darum denk ich da es unter dem o.g. Betrag ist bekommt sie auch keinen Eintrag .. weil eben "nur" Übertretung.

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Robert Schweng

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Nadien Müller Fällt dann vermutlich unter Art. 172ter Abs. 1 StGB; geringfügige Vermögensdelikte, geringer Vermögenswert und gibt keinen Eitnrag ins Strafregister.

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Markus Meyer

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Hier noch ein link zum Thema Strafregister-Eintrag:

https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/strafregister/f...

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