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Hallo zusammen
Ich musste mein Auto letze Woche für Garantie arbeiten in die Garage bringen und musste ein Ersatz Auto haben.
Nun stellt mir die Garage dieses in Rechnung, dürfen sie das da Garantie Arbeit ?
Danke euch 🙂
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Hallo zusammen
Ich musste mein Auto letze Woche für Garantie arbeiten in die Garage bringen und musste ein Ersatz Auto haben.
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Kommentare
Mo, 26/02/2018 - 12:20
Karin Furrer
Ja das dürfen sie .
Mo, 26/02/2018 - 12:21
Nina Karma
Ohne mich zu informieren ? Und wieso dürfen die das ?
Mo, 26/02/2018 - 12:23
Karin Furrer
Ja viele Garagen verlangen mieten für das Ersatz Auto . Da hättest du vorher frage. Müssen was dich das kostet
Mo, 26/02/2018 - 12:23
Nina Karma
Karin Furrer aber für Garantiearbeiten kann ich ja nichts...
Mo, 26/02/2018 - 12:24
Stefan Büchler
Die Garage aber auch nicht..
Mo, 26/02/2018 - 12:25
Karin Furrer
Nina Karma
Ja sicher kannst du da nichts dafür aber sie sind auch nicht verpflichtet ein Ersatz Auto gratis zu Verfügung zu stellen
Mo, 26/02/2018 - 12:26
Oberer Yannic
Ja
Mo, 26/02/2018 - 13:08
Birgit Rechsteiner
... für dein Auto wären ja auch Kosten entstanden.
Mo, 26/02/2018 - 13:24
Hatice Özcan
Garantiearbeiten gällten sicher für DEIN auto?
Mo, 26/02/2018 - 18:33
Fabian A. Gaglione
Nina Karma Nimm nicht einfach etwas so hin , wofür du nicht eingewilligt hattest , so einfach gehts nicht !
Mo, 26/02/2018 - 18:36
Nina Karma
Fabian A. Gaglione habe meine RSV angerufen...
Und da kann ich nichts machen....
Aber danke 🙂
Mo, 26/02/2018 - 18:37
Stefan Büchler
Mit der Annahme des Wagens wurden die Bedingungen stillschweigend akzeptiert
Mo, 26/02/2018 - 18:40
Fabian A. Gaglione
Nina Karma Sauerei. Wo ist diese Garage ?(Ohne Name , nur Ortsangabe)
Mo, 26/02/2018 - 19:15
Fabian A. Gaglione
Stefan Büchler Worauf basiert diese Behauptung? Gesetzesgrundlage?
Mo, 26/02/2018 - 19:23
Andreas Thanner
Fabian A. Gaglione Treu und Glauben; OR Art. 25, Abs. 1
Mo, 26/02/2018 - 19:27
Fabian A. Gaglione
Andreas Thanner Und was gilt in Bezug auf die Pflicht des Garagisten den Fahrausweis zu prüfen ? Den Vertrag darauf basierend aufzusetzen ? Irgendwie tönt das alles sehr danach dass im Interesse des Garagisten interpretiert wird und bestimmte Fakten ausser Acht gelassen werden.
Mo, 26/02/2018 - 19:28
Andreas Thanner
Fabian A. Gaglione Den Fahrausweis zu prüfen? Was meinst du damit?
Mo, 26/02/2018 - 19:31
Fabian A. Gaglione
Ein Fahrzeug jemandem zu überlassen ohne sicherzustellen dass die Person berechtigt ist, es zu führen ist fahrlässig. Darher sollte auch ein Vertrag schriftlich aufgesetzt werden , mit allen relevanten Details , Preis , Dauer etc., so wie es sich gehört.
Mo, 26/02/2018 - 19:34
Andreas Thanner
Fabian A. Gaglione Richtig. Wie glaubst du würde ein Richter urteilen, wenn die Person mit ihrem persönlichen Fahrzeug zu deiner Garage fährt um dieses bei dir reparieren zu lassen und nimmt von dir ein Ersatzfahrzeug entgegen? Wie gross ist die Chance, dass diese Person keinen gültigen Fahrausweis besitzt?
Auch kann nicht geltend gemacht werden, dass die Fahreignung für die entsprechende Fahrzeugkategorie hätte überprüft werden müssen, wenn das Ersatzfahrzeug die selbe Kategorie hat wie das zu reparierende.
Und über Namen/Adresse braucht man sich auch keine Gedanken machen: Diese sind in der Kundendatenbank erfasst, alternativ im Fahrzeugausweis ersichtlich.
Auch hier tritt Treu und Glauben in den Vordergrund.
Mo, 26/02/2018 - 19:37
Andreas Thanner
Laut deiner Theorie müsste also jeder Arbeitgeber einer Transportfirma jeden morgen persönlich die Fahrerlaubnisse der Fahrer überprüfen, da er davon ausgehen muss, dass einige ohne Erlaubnis unterwegs sind. Diese Verpflichtung ist vom Gesetz nicht vorgegeben und ein solches Verhalten könnte sogar negativ ausgelegt werden.
Mo, 26/02/2018 - 19:39
Fabian A. Gaglione
Andreas Thanner Wer sagt dass das Auto vom Besitzer zur Garage gefahren wurde ? Nicht abgeschleppt? Irgendwie tönt das alles zu einfach .... Alles im Sinne des Garagisten , und es sei vom Kunden , dem Zahlenden so hinzunehmen...? siehe Kommentar Mev Lani
Mo, 26/02/2018 - 19:40
Andreas Thanner
Fabian A. Gaglione Wer das sagt? Der Mechaniker der das Fahrzeug entgegen nimmt. Keine Garage drückt irgendwem ein Ersatzwagen in die Finger. Und schon gar nicht jemanden, der das Fahrzeug eines Kollegen zur Reparatur bringt.
Nein, nicht im Sinne des Garagisten. Im Sinne des Gesetzes! Frag doch mal einen Rechtsanwalt oder einen Richter. Er wird dir das selbe sagen wie ich.
Mo, 26/02/2018 - 19:46
Fabian A. Gaglione
Andreas Thanner Es ist einfach anmassend , ohne vorherige klare Mitteilung anfden Kunden für einen Garantie Fall ein Fahrzeug herauszugeben und darauf Kosten zu veranschlagen. Wie gesagt, Garagisten haben nicht umsonst einen Schlechten RUF ! Schönen Abend !!
Mo, 26/02/2018 - 20:37
Christian Oberhänsli
Du redest in der Mehrzahl, Fabian A. Gaglione... 👎👎
Mo, 26/02/2018 - 12:26
Dunja Schilling
also ich weiss nur wie es bei mir war mein auto (neu) hatte Kühlwasserverlust und es war ein Einstellungsfehler bei der Herstellung hab es in die Garage gebracht und lief alles über Garantie auch der Mietwagen den ich 2 oder 3 tage hatte 😊 aber ob sie das dürfen weiss ich nicht 😊
Mo, 26/02/2018 - 12:34
Ruster Ramona
Ja ist alles rechtens
Mo, 26/02/2018 - 12:40
Mev Lani
Wenn du einen Mietwagen kriegst muss die Werkstatt von dir auch beim Mietvertrag eine Unterschrift und einen gültigen Führerschein zur Kopie verlangen. Dort steht alles drauf. Mietwagen kosten immer bei jeder Werkstatt auch wenn es Garantiearbeiten sind.
Mo, 26/02/2018 - 12:55
Nina Karma
Musste nix unterschreiben sonst hätte ich das ja bewusst 🙂
Mo, 26/02/2018 - 12:57
Mev Lani
Informieren müssten sie eigentlich. Und Ausweiskopie. Weil wenn du keinen Ausweis besitzen würdest und kontrolliert oder geblitzt würdest, dann macht sich die Person die dir den Ersatzwagen gegeben hat auch strafbar.
Mo, 26/02/2018 - 18:34
Fabian A. Gaglione
Nina Karma ..dann ist doch der Fall klar ??
Mo, 26/02/2018 - 13:02
Ciara Gomez
Die Garantie gibt der Hersteller, nicht die Garage. Wenn, dann müsstest Du dich an den wenden, der die Garantie gibt.
🤔🤔🤔
Mo, 26/02/2018 - 13:05
Mev Lani
Der zahlt das auch nicht. Ist fest so geregelt in den Garantiebestimmungen und Verkaufsvertrag.
Mo, 26/02/2018 - 13:03
Nina Karma
Danke für eure Infos 🙂
Mo, 26/02/2018 - 13:05
Rolf Stüssi
Also die Frage kann nicht so leicht beantwortet werden. Handelt es sich um eine Garantie der Werkstatt oder eines Herstellers.
Bin selber Garagist, wenn der Garagist für seine eigene Garantiearbeiten ein Ersatzfahrzeug gibt, kann er grundsätzlich etwas für den Ersatzwagen verlangen. Ich persönlich würde das nicht machen. Aber ja es ist erlaubt.
Wenn es eine Herstellergarantie ist, auch dort ist das Ersatzfahrzeug in der Regel kostenpflichtig, es kommt hier auf die Bedingungen der Werksgarantie an. Es gibt Hersteller wie z.B. Mercedes wo der Ersatzwagen bei Garantiearbeiten für 1-2 Tage oder länger bezaht wird.
Grundsätzlich ist aber der Ersatzwagen kostenpflichtig.
Mo, 26/02/2018 - 18:36
Fabian A. Gaglione
Dann sagt das dem Kunden vorher , mit Tarif etc. Nicht einfach so etwas als gegeben annehmen was unklar ist und dann Geld einfordern. Kein Wunder haben Garagisten einen schlechten Ruf ...Sorry
Mo, 26/02/2018 - 19:10
Rolf Stüssi
Wie beschrieben, ist die Kommunikation der Garage sehr unglücklich.
Aber wenn ich in einen Einkaufsladen gehe und für 10 oder 500 Franken einkaufe, muss ich die Tasche auch zahlen. Auch hier könnte ich annehmen, wenn ich eine Kundenkarte habe und die Ware selber einkaufe und bar bezahle und mit einer Tasche mit der Werbung herauslaufe, die Einkaufstüte auch gratis sein müsste, das steht auch nicht an der Kasse. Ebenso ist die Benutzung der Parkplätze in manchen Einkaufscenter auch nicht gratis.
Mo, 26/02/2018 - 20:39
Christian Oberhänsli
Offenbar hast Du ein Garagisten-Trauma, Fabian A. Gaglione; oder warum wiederholst Du Dich mehrmals? 😳😳
Mo, 26/02/2018 - 22:39
Fabian A. Gaglione
Weil es viele " Halsabschneider " darunter gibt?? Beschiss am Kunden gehört bei dem Berufsstand z.T. zur Tagesordnung. Beispiele gefällig?? Mach ich doch gerne ; - gebrauchte Ersatzteile als neue verkaufen , Ölwechsel mit billigem Öl , verrechnet wird dann aber ein saumässig teures,oder noch den ganz klassischen Fall, Ölfilter werden gereinigt anstatt ersetzt, selbstverständlich wird der "neue" verrechnet... Dazu kommt dann noch als Sahnehäubchen die verrechneten Stunden...Arbeiten die vom lehrling ausgeführt wurden etc etc Die Liste scheint endlos !!! Also, nicht alles schönreden ..https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/themen/umwelt-und-verk...
Mo, 26/02/2018 - 22:55
Christian Oberhänsli
Sei doch so gut und schere nicht alle Garagisten über den gleichen Kamm, Fabian A. Gaglione! Es gibt auch genügend "verhaltensoriginelle" Kunden, denen alles zu teuer ist und 3/4 der Reparaturen fast gratis sein sollen, weil es im YouTube-Film so einfach aussah... 👎👎
(Dass es auch in unserem Gewerbe leider schwarze Schafe gibt, streite ich nicht ab, kann ich gar nicht. Trotzdem sollte man so fair sein und nicht ALLE in den gleichen Topf werfen! ✔)
Mo, 26/02/2018 - 22:56
Christian Oberhänsli
P.S. Und sonst musst Du Dein Auto eben von A-Z selber reparieren und Dein Problem mit den Garagen hat sich verpulverisiert...! 👍
Mo, 26/02/2018 - 23:01
Fabian A. Gaglione
Christian Oberhänsli Ich habe doch gesagt viele darunter ... nicht alle. Ist ja wunderbar wenn du dich von den schwarzen Schafen abhebst, obwohl doch gerne mal hier mal da etwas im Graubereich gearbeitet wird... Nimms doch nicht persönlich, LG
Mo, 26/02/2018 - 23:08
Christian Oberhänsli
Du bist offenbar wirklich ein gebranntes Kind und Deine angeblich erlebten Dinge sind nicht o.k., da gebe ich Dir recht. Nur weiss ich, was und wie ich Reparaturen ausführe und welches Verbrauchsmaterial ich einkaufe und auch verrechne. Aber wer sich einmal auf eine solche Sache eingeschossen hat, ist schwer vom Gegenteil zu überzeugen - auch wenn die Erlebnisse vielleicht noch etwas "aufgehübscht" sind...
Abgesehen davon hast Du weiter oben geschrieben: "Kein Wunder haben Garagisten einen schlechten Ruf." - Da meinst Du definitiv ALLE und nicht VEREINZELTE! 😳
Mo, 26/02/2018 - 14:47
Tanja Schürch-Brencklé
Du kannst deinenversicherung noch frage das kann man einschliessen vielleicht hast du das.
Mo, 26/02/2018 - 14:50
Fabian A. Gaglione
Wenn das nicht vorher klar kommunziert wurde , dann Rechnung gestellt wird ist doch kein Mietvertrag zu stande gekommen??? 🤔
Mo, 26/02/2018 - 16:04
Rolf Stüssi
Falsch: Wenn der Kunde sagt, er benötige ein Ersatzwagen und die Garage gibt ein Auto, ist sehr wohl ein mündlicher Vertrag zu Stande gekommen. Es bedarf bei diesem Vertrag keine Schriftform.
Ein schriftlicher Mietvertrag ist sicher besser als eine mündliche Vereinbarung bzw. Vertrag.
Hier liegt aber das Missverständnis oder Fehler bei der Garage, sie das kommunizieren hätte müssen, dass der Ersatzwagen kostenpflichtig ist.
Mo, 26/02/2018 - 17:59
Fabian A. Gaglione
Ach so. Und wenn niemals die Rede war bezüglich Preis etc. hat der Kunde das so hinzunehmen ? 🤔
Mo, 26/02/2018 - 18:22
Rolf Stüssi
Wie erwähnt, ist die Kommunikation der Garage sehr unglücklich und schlecht.
In der Regel sollte jedem klar sein, dass ein Ersatzfahrzeug nicht gratis ist auch bei einem Garantiefall.
Bei einer Neuwagengarantie sind die Garantiebestimmungen zu beachten, es gibt Hersteller, welche die Kosten für ein Ersatzfahrzeug übernehmen, andere nicht.
Wenn der Garagist von sich aus auf ein verkauftes Occasionsfahrzeug Garantie gibt und die Arbeiten ausführt, kann er auch für das Ersatzfahrzeug etwas verlangen.
Finde ich persönlich schlecht, aber es sind halt auch Kosten. Und wenn du mit deinem eigenen Auto fährst, kostet dich das auch.
Wie geschrieben, Kommunikation der Garage schlecht, aber die hat ein Anrecht auf Bezahlung der Kosten.
Mo, 26/02/2018 - 18:30
Fabian A. Gaglione
Rolf Stüssi Wasklar sein sollte oder nicht... Ein Vertrag ist eine klare Übereinkunft , gegenseitig, was hier mit Sicherheit nicht der Fall ist. Es kann sogar angenommen werden , dass die fehlende Kommunikation resp. Übereinkunft betreffend Mietvertrag keinen Vertragsabschluss begründet. Daraus ergibt sich ja folglich der Streitfall... So ganz klar scheint es ja offensichtlich eben doch nicht dass das Ersatzfahrzeug kostenpflichtig ist. Zumal es ja auch Fälle gibt wo es z.B. aus Kulanz kostenlos zur Verfügung gestellt wird. LG😉😉
Mo, 26/02/2018 - 18:48
Rolf Stüssi
Wie beschrieben, bin ich selber Garagist.
Wenn wir Garantiearbeiten auf unsere Occasionen sind, verrechnen wir dem Kunden für das Fahrzeug nichts, ausser das Benzin. Ansonsten wir das klar vorgängig kommunizieren, was für Kosten ungefähr zu rechnen sind.
Die Problematik ist bei Ersatzwagen, dass einerseits teilweise sehr unschön damit umgegangen wird und zweitens, die Kunden meinen es sei gratis sei, einfach die Autos dazu benützen um viele unnötige Kilometer zu machen und nachher das Auto mit leerem Tank und dreckig zurückgeben.
Wie beschrieben, eine Kommunikation seitens des Garagisten ist hier nötig.
Mo, 26/02/2018 - 18:23
Franziska Buff
Ja,das dürfen sie.
Macht unsere auch.Das ist ganz normal.
Mo, 26/02/2018 - 18:57
Andreas Thanner
Also grundsätzlich ist die Garage mal zu gar nichts verpflichtet. Auch nicht dir einen Ersatzwagen zu stellen. Woher kommt die Annahme, dass ein Fahrzeug von mehreren Tausend Franken Wert gratis zur Abnutzung zur Verfügung gestellt wird?
Ein Vertrag kommt auch zu Stande, wenn die Bedigungen nach Treu und Glauben erfüllt sind. Das ein Ersatzwagen etwas kostet ist hinlänglich bekannt, findet täglich mehrmals in der Schweiz statt und wird grundsätzlich so gehandhabt.Es wäre also in deinem Interesse gewesen vorgänging nachzufragen, ob das Fahrzeug dir gratis zur Verfügung gestellt wird.
Aber ja, natürlich könnte man daraus einen Rechtsfall machen. Und je nach Tagesverfassung des Richters sowie die Wortwahl der Fallbeschreibung der Parteien könnte mehr oder weniger ein "Konsens" gefunden werden. Allerdings wirst du - meiner Meinung nach - trotzdem etwas zahlen müssen.
Ich hoffe das hilft dir etwas in der Beurteilung deiner Frage.
Mo, 26/02/2018 - 19:18
Rolf Stüssi
Sehr schönes Posting.
Die Garage ist nicht dazu verpflichtet, es ist eine Dienstleistung oder Kundendienst und für eine Dienstleistung ist kostenpflichtig.
Die Garage sollte das aber im voraus kommunizieren, dass der Ersatzwagen nicht kostenfrei ist und sollte auch einem Kunden bewusst sein, dass diese Dienstleistung etwas kostet. Die Höhe ist natürlich abhängig von der Nutzung (Dauer und gefahrene Kilometer).
Eine Garantie bedeutet nichts anderes, ein Recht auf Behebung des Defektes/Mangels, ob Reparatur oder Austausch hängt vom demenigen ab, welcher die Garantie gibt (Hersteller oder hier der Garagist).
Beispiel jemand kauft ein Auto beim Garagist und hat 3 Monate Garantie auf Motor und Getriebe. Der Anlasser geht dabei kaputt. Dann hat der Kunde ein Recht während der Garantie, dass der Mangel behoben wird, d.h. der Anlasser wird entweder repariert oder ausgetaucht. Der Kunde hat kein Recht, dass ein neuer Motor eingebaut wird.
Mo, 26/02/2018 - 19:09
Robert Schweng
Vielen Dank Herr Andreas Thanner 😊
Mo, 26/02/2018 - 19:09
Andreas Thanner
Gerne. Freut mich wenn ich helfen kann 😊