Hallo zusammen, ich muss wissen was ich tun kann, mein Sohn ist 17 Monate alt, vor seiner Geburt wurde mein ehemaliger Freund und Erzeuger des Baby hangreiflich mir gegenüber.

Es folgte die trennung und ich meldete den Vorfall dem Kesb.
Nach der Geburt wurde ich gezwungen das gemeinsame Sorgerecht zu unterschreiben.

Er kommt wenn es hoch kommt 1 mal die Woche sein Kind "anschauen" für ca. 1-1/2h. Finanziell unterstützt er mich was das Kind betrifft gar nicht.

Meine Befürchtung ist nun, da ich sein wahres Gesicht in dieser Zeit kennenlernen durfte das er sobald das Kind grösser ist mit ins Ausland nimmt. Ich habe x Vocal Aufnahmen in dem ganz klar zu hören ist, dass er mir Geld bietet damit er sein Kind in seine Heimat bringen kann. Ich möchte ihm das gemeinsame Sorgerecht wegnehmen und lediglich auf ein Besuchsrecht einschränken.

Auch was das finanzielle betrifft würde ich gerne das er etwas kleines Beiträgt, ich muss um alles bezahlen zu können 100% arbeiten und das ist echt viel mit 2 Kindern alleine.

Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben wie ich vorgehen kann, denn ich mag nicht mehr immer "verarscht"zu werden.

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Kommentare

Tania Montanti

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Wo muss ich mich wenden, bin was solche Sachen betrifft nicht wirklich informiert.

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Miriam Zahout

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Tania Montanti ich denke bei der kesb..

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Tania Montanti

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Miriam Zahout von denen wurde ich ja gezwungen auf das gemeinsame Sorgerecht. Darum denke ich eher nicht

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Robert Schweng

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Es ist heutzutage (genau genommen seit 1. Juli 1014) üblich dass, das gemeinsame Sorgerecht beiden Elternteilen zugesprochen wird.
Einem Elternteil das abzuerkennen ist(Gott sei Dank) äusserst schwer.
Wenn keine Gefährdung des Kindes vorliegt rate ich Ihnen davon ab.
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2013/2013-11-290.html
Der Vater ist zum Unterhalt verpflichtet.
Sie können sich auf Ihrer Gemeinde den Kindesunterhalt bevorschussen lassen.
Suchen Sie mal nach "Alimentenbevorschussung" für Ihren Kanton/Gemeinde.

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